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Verfasst von: Marc am 14.04.2011 12:25
 


THEMA:  Zwei Dienstverhältnisse

Liebe Profis,

Ich habe ein paar Fragen zu folgender Situation:

Ich habe bereits ein Dienstverhältnis, und möchte ein zweites (bei einer anderen Firma) zusätzlich eingehen. Beide sind nicht geringfügig, das neue Gehalt ist aber deutlich geringer als das alte. In Summer komme ich auf ca. 4700 brutto.

1) Stimmt es, dass ich die Lohnsteuer einfach durch Addieren der beiden Gehälter ausrechnen kann? (Brutto Netto Rechner, fertig)

2) Werden die anderen Steuern (Sozialversicherung usw) am Ende des Jahres dann automatisch per Nachzahlung "korrigiert"? Oder gibt es da etwas zu beachten in Richtung Höchstbemessungsgrundlage? Muss ich das irgendwo melden um z.B. weniger zu zahlen?

3) Maximale Arbeitszeit: Falls ich in Summe > 40h Arbeitszeit bin, gibt es da Probleme? Bei der AK wurde mir gesagt, dass das zwar nicht rechtens wäre, aber wenn ich mich selbst nicht beschwere vermutlich nichts passieren wird.

Vielen Dank!

Marc

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 14.04.2011 14:04
 


THEMA:  Zwei Dienstverhältnisse

Hallo Marc,

ad.1)

nein, weil EUR 4.700 über der Höchstbemessung liegt, die einzelnen Gehälter für sich aber nicht.

ad.2)

Einkommensteuer: Sie werden vom Finanzamt zu einer Pflichtveranlagung aufgefordert.

Sozialversicherung: Sie müssen einen Rückerstattungsantrag stellen. Dafür haben sie 3 Jahre Zeit. Stellen sie keinen Antrag zahlen sie zuviel SV-Beiträge. 

ad.3)

Sie sollten mit ihrem alten Arbeitgeber klären, ob sie ein zweites Dienstverhältnis eingehen dürfen, ansonsten könnten sie nämlich arbeitsrechtlich ein Problem mit ihrem alten Arbeitgeber bekommen (Verletzung der Treuepflicht, Konkurrenzverbot, etc.). Hat ihnen dass die AK nicht gesagt?

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

 

Verfasst von: Marc am 14.04.2011 21:19
 


THEMA:  Zwei Dienstverhältnisse

Vielen Dank für die Antworten!

ad 2) Wo stellt man denn so einen Rückerstattungsantrag? Bin einmal bei der BVA und einmal "normal" versichert

ad3) Doch, hat man mir gesagt, das ist aber kein Problem (mit Arbeitgeber geklärt), mir gehts nur um die >40 Stunden pro Woche.

Auf jeden Fall schon einmal herzlichen Dank!

Verfasst von: Bettina am 23.10.2012 19:07
 


THEMA:  Zwei Dienstverhältnisse

an die Experten! da ich nun ebenfalls vor der Entscheidung stehe , bräuchte ich Info bezüglich zwei Dienstverhältnissen. Wie hoch ist die Höchstbemessung? Gilt das auch 2012 noch mit dem Rückerstattungsantrag für die SV? Alles andere ist mir schon klar. Würde mich über Antwort freuen! Danke

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