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Verfasst von: carina am 15.04.2011 13:48
 


THEMA:  2010 steuererklaräung: neue selbständige, dann angestellte

hallo, ich war lange zeit neue selbständige (sv-beitrag vom dienstgeber, aber ust- und einkommensteuer von mir abgeführt). 2010 wurde ich schließlich angestellt, allerdings erst in der zweiten jahreshälfte.

frage: wie läuft das nun mit der einkommensteuererklärung 2010? mache ich die so normal wie immer, halt nur für sieben monate statt zwölf? und auch die abzugsfähigen ausgaben halt nur für diese zeit? muss ich zustzlich angeben, dass ich 2010 auch ein lohnsteuerpflichtiges einkommen hatte?

danke und lg!

Verfasst von: andreasdf am 16.04.2011 22:03
 


THEMA:  2010 steuererklaräung: neue selbständige, dann angestellte

Wenn die SV vom Dienstgeber bezahlt wurde, hattest du wahrscheinlich einen freien Dienstvertrag. Neue Selbständige wär was anderes.

Einkommensteuererklärung machst du wie immer und tragst halt nur die Einnahmen/Ausgaben für die 7 Monate ein. Das lohnsteuerpflichtige Einkommen musst du nur insoweit angeben, als dass du bei "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" was einträgst (also 1, wenn 1 Arbeitgeber). Den Jahreslohnzettel mit deinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften hat dein Arbeitgeber schon ans Finanzamt geschickt.

Wie schauts eigentlich bei den Ausgaben aus? Hattest du genug oder nimmst du das Betriebsausgabenpauschale in Anspruch? Vorsteuern könntest du auch pauschalieren. Seit 2010 hast du übrigens den Grundfreibetrag der auch dein Einkommen mindert.

Verfasst von: carina am 19.04.2011 21:01
 


THEMA:  2010 steuererklaräung: neue selbständige, dann angestellte

hallo, vielen lieben dank für die antwort, das hilft mir weiter...

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