Wenn die SV vom Dienstgeber bezahlt wurde, hattest du wahrscheinlich einen freien Dienstvertrag. Neue Selbständige wär was anderes.
Einkommensteuererklärung machst du wie immer und tragst halt nur die Einnahmen/Ausgaben für die 7 Monate ein. Das lohnsteuerpflichtige Einkommen musst du nur insoweit angeben, als dass du bei "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" was einträgst (also 1, wenn 1 Arbeitgeber). Den Jahreslohnzettel mit deinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften hat dein Arbeitgeber schon ans Finanzamt geschickt.
Wie schauts eigentlich bei den Ausgaben aus? Hattest du genug oder nimmst du das Betriebsausgabenpauschale in Anspruch? Vorsteuern könntest du auch pauschalieren. Seit 2010 hast du übrigens den Grundfreibetrag der auch dein Einkommen mindert. |