Halo René,
bevor ich dir irgendwelche Zahlen auf den Kopf werfe, sage ich dir, dass es sich hier um Gewinn (also Erträge abzg. Aufwendungen) handelt. Gewinnfreibeträge können auch noch berücksichtig werden.
Ein Einkommen (alle Einküfte zusammengerechnet) wird ab 11.000,- mit der Einkommensteuer belastet. Bis zu einem Umsatz von 30.000,- kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Einen Antrag auf Freistellung von der Gewerblichen Sozialversicherung kannst du dann stellen, wenn deine betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Geweberbetrieben) die 12-fache Geringfügigkeitsgrenze von € 374,02 nich übersteigen.
Hoffe, ich konnte dir helfen. |