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Verfasst von: Eva Bauer am 18.04.2011 14:42
 


THEMA:  Angestellt und zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit

Hallo,

ich arbeite vollzeit als Angestellte und möchte nebenbei zu Hause TCM Behandlungen (Gewerbe, ca. 2 - 4 Std/Woche) anbieten. Ich habe einen eigenen abgetrennten Raum dazu. Wie kann ich den Arbeitsraum steuerlich absetzen bzw. worauf muss ich aufpassen, damit ich mit meiner zusätzlichen Tätigkeit in keine "Steuerfalle" tappe, soll heißen dass ich mehr an Abgaben leisten muss als ich Einnahmen habe (2 Sozialversicherungen etc.).

Danke sehr!

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 19.04.2011 14:52
 


THEMA:  Angestellt und zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit

Sehr geehrte Frau Bauer,

wenn sie einen Gewerbeschein gelöst haben, müssen sie Sozialversicherungsbeiträge bei der SVA zahlen (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft). Wenn sie im Jahr weniger als EUR 30.000 Umsatz und weniger als EUR 4.488 Gewinn erzielen können sie sich aber von den SV-Beiträgen befreien lassen (Formular finden sie auf der Homepage der SVA www.sva.or.at /service/Formulare Anträge, es ist relativ weit unten und heißt "Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung aufgrund geringfügiger Einkünfte und Umsätze"). Mit der Befreiung zahlen sie nur Unfallversicherungsbeiträge (EUR 98 p.a.).

Für den Behandlungsraum können sie anteilige Betriebskosten, Miete oder Abschreibung von der Steuer absetzen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bei Interesse auch für ein kostenloses Erstgespräch (0676/55 34 212) 

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

 

 

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