Neben Ihrer unselbständigen Tätigkeit können Sie Einkünfte bis 730 Euro beziehen. Darüber ist eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege für Aufwendungen, die mit Ihren sportlichen oder musikalischen Einsätzen zu tun haben (Reisekosten, div. Material, Fachliteratur, Noten...) sammeln, da sie als Betriebsausgaben von den Honoraren abgezogen werden können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |