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Verfasst von: Thorsten Schön am 07.05.2011 16:04
 


THEMA:  Altersvorsorge-Beiträge
Hi zusammen!

§ 10 Absatz 5 EStG ist ja weggefallen. Dazu gab es ja Steuerbescheide der Altersvorsorge-Anbieter zur Vorlage beim Finanzamt, worauf auch stand, was an Beiträgen zum Altersvorsorge-Fond im Jahr geleistet wurde. Da Absatz 5 ja nun weggefallen ist, gibt es auch diese Bescheide nicht mehr. Muss bzw. sollte ich dem Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung trotzdem bescheinigen, wieviel geleistet wurde? Mache ich diese Beiträge dann als Werbungskosten oder Sonderkosten geltend? Vielleicht hat ja jemand von Euch da Ahnung...

Danke schön, Thorsten ...
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