Hi zusammen!
§ 10 Absatz 5 EStG ist ja weggefallen. Dazu gab es
ja Steuerbescheide der Altersvorsorge-Anbieter zur Vorlage beim
Finanzamt, worauf auch stand, was an Beiträgen zum Altersvorsorge-Fond
im Jahr geleistet wurde. Da Absatz 5 ja nun weggefallen ist, gibt es
auch diese Bescheide nicht mehr. Muss bzw. sollte ich dem Finanzamt bei
der Einkommensteuererklärung trotzdem bescheinigen, wieviel geleistet
wurde? Mache ich diese Beiträge dann als Werbungskosten oder
Sonderkosten geltend? Vielleicht hat ja jemand von Euch da Ahnung...
Danke schön, Thorsten ... |
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