Ich bin geringfügig angestellt und verdiene monatlich ca. 300 Euro. Es hat sich nun die Möglichkeit ergeben als freie Autorin tätig zu sein, dass heißt ich wär dann neue selbstständige. Bei dieser Tätigkeit würde ich etwa ebenso auf Euro 300 pro Monat kommen. Ich bin selbstständig versichert -> geringfügig. fallen bzgl. als neue selbstständige ebenso sva beiträge an? muss ich dies auch dem finanzamt melden?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
08.05.2011 23:57
Bis 4.488,-- jährlichen Gewinn fällt keine SVA an.
Dem Finanzamt sollten Sie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit melden,da Ihr Einkommen unter € 11.000,--bleibt, müssen Sie jedoch keine Steuer zahlen.