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Verfasst von: Werner am 10.05.2011 12:23
 


THEMA:  moneybookers

Guten Tag.

Wir haben eine KG mit einfacher EÜR und haben jetzt kürzlich eine Bezahlung per moneybookers getätigt. Konkret haben wir ein Moneybookers-Konto angelegt und dieses mit 20 Euro "aufgeladen". Das ganze haben wir per sofortüberweisung.de gemacht, welche 1% Gebühren dafür draufgeschlagen haben. Zuletzt haben wir mit den 20 Euro dann für 10 Euro etwas eingekauft (Rechnung liegt vor). Wir haben also eine Abbuchung von 20,20 Euro ohne Rechnung, eine Rechnung über 10 Euro, sowie ein virtuelles Guthaben von 10 Euro auf einem Moneybookers-Konto, das laut Aussagen der Forma kein Bankkonto sei.

Können wir das jetzt dennoch so handhaben, als wären das alles Banken gewesen, die da beteiligt gewesen wären, also 20 Cent Bankspesen, 10 Euro normale Ausgabe mit Rechnung und die übrigen 10 Euro sind sozusagen normales Kontoguthaben wie bei einer echten Bank?

Verfasst von: tom am 03.06.2011 06:15
 


THEMA:  moneybookers

bin kein steuerberater aber ich denke es fällt am E1 formular eher unter 9190 provisionen für dritte

Verfasst von: tom am 03.06.2011 06:16
 


THEMA:  moneybookers

auch paypal- und ebaykosten würde ich dort eintragen

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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