Guten Tag,
Es geht hier um Vorschreibung oder bezahlte Beträge. Werden zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der einkommensermittlung die von der Sozialversicherung vorgeschriebenen Beträge abgezogen oder wenn wenige bezahlt wurde nur der bezahlte Betrag. Die Sozialversicherung behauptet das immer die Vorschreibung abgezogen wird unabhängig der geleisteten Zahlungen da ja auf den ermittelten Betrag auch wiederum die Vorschreibung aufgeschlagen wird und nicht der bezahlte Betrag. Wenn man weniger einzahlt als die Vorschreibung ausmacht würde dies ein überhöhtes einkommen ergeben von dem ich wiederum zu viel SV zahle müste.
Laut SV steht auch im §25 asatz 2,2 genau beschrieben das immer der vorgeschriebene betrag in Abzug gebracht wird. Ich habe es gelesen aber leider nicht verstanden.
Antwort bitte wenn möglich auf meine Mailadresse
Grüße hans |