Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach EStG steht einem verheirateten Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn er mehr als 6 Monate verheiratet ist und von dem Ehepartner nicht dauern getrennt lebt. Wie ist es eigentlich in dem Fall, wenn der Ehepartner im Ausland lebt, dort kein Einkommen erzielt und der Steuerpflichtige ca. alle zwei Monate die Familienheimfahrten antritt. Ist das Tatbestandsmerkmal der nicht dauernden Trennung in diesem Fall erfüllt? Gibt es dazu eine oberstgerichtliche Entscheidung, welche die dauernde Trennung näher auslegt?
Ich freue mich auf Eure baldige Antwort.
Mfg,
Interessierte |
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