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Verfasst von: Rosi am 16.05.2011 19:56
 


THEMA:  Honorarnote nach Deutschland

Ich veröffentliche Ebooks auf einer deutschen Plattform und erhalte vom Nettoverkaufserlös 60 % Tantiemen und muss quartalweise eine Honorarnote/Rechnung an den Betreiber schicken. Im Moment falle ich in die Kleinunternehmerregelung, will aber im nächsten Jahr für die freiwillige MWst Berechnung optieren.

Wie sieht eine Honrarnote aus, welcher Steuersatz wird angewandt?

Wäre es so richtig:

Nettoverkaufserlös 100 Euro

2010 mit Hinweis auf Kleinunternehmer: 60 % von 100,00 = 60,00 Euro, die mir der Betreiber überweist.

2011 mit Ust ID Nr: 60 % von 100,00 + 20 % MWst = 60,00 + 12,00 = 72,00 Euro, die mir der Betreiber überweist

 

Was hat es mit einem Reverse Charge Verfahren auf sich?

Vielen  Dank und liebe Grüße

Rosi

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 17.05.2011 08:21
 


THEMA:  Honorarnote nach Deutschland

Ihre Rechnung mit 20 % Umsatzsteuer ist richtig, wenn der Rechnungsempfänger in Österreich ist.

Wenn Ihr Vertragspartner ein deutscher Unternehmer ist, benötigen Sie seine UID-Nummer. Diese ist Voraussetzung für Anwendung des Reverse-Charge. Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt (in Ihrem Beispiel 60 Euro) und in die ZM (=Zusammenfassende Meldung) aufgenommen. Dies ist eine Auflistung ihrer aus der EU empfangenen Tantiemen, die üblicherweise gleichzeitig mit der UVA erstellt wird.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Halik   www.stb-halik.at

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