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Verfasst von: Andreas am 17.05.2011 23:28
 


THEMA:  Student - Nebenverdienstgrenze für Mitversicherung bei Eltern

Hallo.

ich hätte folgende Fragen: ich bin Student und arbeite nebenbei als freier Mitarbeiter (kein DV) bei einer Website, d.h. ich stelle demjenigen für meine Arbeit Honorarnoten aus. Wieviel darf ich pro Jahr/Monat verdienen, damit ich bei meinen Eltern mitversichert bleibe und auch weiterhin FBH bekommen??

Nun hätte ich die Möglichkeit eine weitere Arbeit anzunehmen als geringfügiger Beschäftigter (unselbständige Arbeit in einer Anwaltskanzlei). Was muss ich jetzt beachten damit ich weiterhin bei den Eltern mitversichert bleibe, werden die beiden Arbeiten zusammengerechnet??

mit freundlichen Grüßen, Andi

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.05.2011 12:04
 


THEMA:  Student - Nebenverdienstgrenze für Mitversicherung bei Eltern

Wenn Sie auf Honorarbasis nicht mehr als 4.488,-- jährlich verdienen, löst dies keine Pflichtversicherung aus.Da das Dienstverhältnis auch unter der Versicherungsgrenze liegt,

 sollte die Mitversicherung weiterhin möglich sein.

Verfasst von: Andreas am 18.05.2011 23:43
 


THEMA:  Student - Nebenverdienstgrenze für Mitversicherung bei Eltern

Danke für Ihre Auskunft. Könnten Sie mir auch noch zu zweiterm Auskunft geben, wenn ich eine unselbständige Arbei annehme (geringfügig beschäftigt). Wie sieht es hier mit der Verdientsgrenze für die Mitversicherung bei den Eltern aus, wenn ich auch noch wie gehabt als freier Mitarbeiter für ein anderes Unternehmen (auf Honorarnotenbasis) arbeite?

mit freundlichen Grüßen

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