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Verfasst von: Gerald am 18.05.2011 11:19
 


THEMA:  Wohnraumschaffung

Dass Aufwendungen zur Wohnraumschaffung (bzw. auch Sanierung) steuerlich im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind, habe ich schon in Erfahrung gebracht.

Leider sind die Sonderausgaben pro Jahr mit 2.920,-- ja ziemlich stark limitiert - da bin ich ja schon fast mit den Versicherungsbeitragen am Limit...

Zur Frage: Wenn ich nun z.B. im Jahr 2011 100.000 in Bar an die Baufirma zahle, kann ich die nur einmalig geltend machen oder gibt es hier auch eine Aufteilungsmöglichkeit auf z.B. 10 Jahre?

Bzw. wäre es (so es keine Möglichkeit des Teilens gibt) sinnvoll, einen Teil der Cashleistung 2011 und einen 2012 zu zahlen?

Besten Dank für etwaige Infos!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.05.2011 12:12
 


THEMA:  Wohnraumschaffung

Es gibt keine Verteilung auf 10 Jahre.

Wie Sie selbst sagen, können Sie die Zahlungen an die Baufirma auf mehrere Jahre aufteilen.

Verfasst von: Gerald am 18.05.2011 13:51
 


THEMA:  Wohnraumschaffung

Danke für die rasche und klare Antwort - auch wenn ich hier Reformbedarf orte. Denn in der Praxis erfolgt (gute Bonität vorausgesetzt) die Zahlung immer sehr zeitnah bzw. nach Baufortschritt - das kann man wohl nur auf zwei Jahre (mit Baumeister) aufteilen.

Da sind ja Kreditnehmer deutlich besser gestellt (Absetzmöglichkeit von Tilgung und Zinsen)

Danke nochmalig für die rasche Auskunft!

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