Dass Aufwendungen zur Wohnraumschaffung (bzw. auch Sanierung) steuerlich im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind, habe ich schon in Erfahrung gebracht.
Leider sind die Sonderausgaben pro Jahr mit 2.920,-- ja ziemlich stark limitiert - da bin ich ja schon fast mit den Versicherungsbeitragen am Limit...
Zur Frage: Wenn ich nun z.B. im Jahr 2011 100.000 in Bar an die Baufirma zahle, kann ich die nur einmalig geltend machen oder gibt es hier auch eine Aufteilungsmöglichkeit auf z.B. 10 Jahre?
Bzw. wäre es (so es keine Möglichkeit des Teilens gibt) sinnvoll, einen Teil der Cashleistung 2011 und einen 2012 zu zahlen?
Besten Dank für etwaige Infos! |