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Verfasst von: Gianluca Piucco am 18.05.2011 15:43
 


THEMA:  Auslandsstudium - Werbungskosten, Sonderausgabe, Fremdfinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,

Ich werde voraussichtlich im Herbst 2011 ein einjähriges Auslandsstudium in England beginnen. Dabei werden Studiengebühren in Höhe von ca. 25.000 Euro und sonstige mit dem Studium verbundene laufende Kosten in Höhe von ca 12.000 Euro fällig.

Diese würde ich gerne, so umfassend wie möglich, steuerlich verwerten. Auf der Finanzierungsseite stehen mir mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

1) Ich bezahle das Studium selbst. Jedoch habe ich weder in 2011 noch in 2012 nennenswerte steuerpflichtige Einkünfte, und Werbungskosten sind ja leider nicht vortragsfähig.
2) Mein voll lohnsteuerpflichtige Mutter bezahlt das Studium. Wie sieht es hier aus? Ich denke dabei vorallem an Sonderausgaben. Lässt sich da etwas absetzen?
3) Ich nehme einen Kredit oder ein Darlehen auf, das ich erst in 2012 zurückzahle. Kann ich dadurch die Werbungskosten nach 2012 "verschieben"?

Hat irgendjemand von ihnen Ideen zu dem Thema?

Beste Grüße,
Gianluca Piucco

Verfasst von: Gast am 20.05.2011 16:42
 


THEMA:  Auslandsstudium - Werbungskosten, Sonderausgabe, Fremdfinanzierung

1. Wenn Sie kein eigenes Einkommen erzielen, ist es nicht sehr sinnvoll, die Kosten in Ihrer Steuererklärung abzusetzen, da Sie ja dann auch keine Lohnsteuer bezahlen, wie sie schon selbst erwähnt haben, sind Werbungskosten nicht vortragsfähig. 2. Wenn Ihre Mutter das Studium bezahlt, fällt dies unter ausergewöhnliche Belastungen. Sie muss dafür das Formular L1k verwenden. http://www.oegkv.at/fileadmin/docs/OEPZ_2003/02/kainzner2.pdf 3. Werbungskosten sind immer in dem Jahr abzugsfähig in dem sie bezahlt wurden. Zufluss-Abfluss-Prinzip. (Außer bei Arbeitsmittel über € 400, dann nur die AfA) Ausbildungskosten fallen allerdings nur unter Werbungskosten, wenn sie der beruflichen Weiterbildung dienen und nicht für Persönlichkeitsbildung, etc.

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