Guten Tag!
Ich bin vollzeit beschäftigt und verdiene gelegentlich immer wieder geringfügig beim Kellnern dazu. Daher musste ich auch schon öfter Lohnsteuer nachzahlen. Nun habe ich gehört, dass es bei der Geringfügigkeit wiederum verschiedene Staffelungen gibt. Ich wollte mich erkundigen, welches hier der Mindestsatz ist. Überall liest man nur von der Obergrenze, die kenne ich ja. Aber auf je weniger ich angemeldet bin, umso weniger muss ich auch Lohnsteuer nachzahlen. Nicht jeder Dienstgeber kennt sich bei den verschiedenen Staffelungen genau aus, darum wollte ich nachfragen.
Vielen Dank im Vorraus! |