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Verfasst von: Gernot am 23.05.2011 09:52
 


THEMA:  Arbeitszimmer
 
 


THEMA:  Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung

Guten Tag,

stelle das Thema nocheinmal ein, da es vorher gespamt wurde..

beruflich bin ich in Vbg gelandet (doppelte Haushaltsführung) und in meinem Dienstvertrag habe ich mir Freitag als home-office Tag genehmigen lassen (dann sehe ich die Familie länger)

Das Finanzamt Feldkirch hat aber meine Ausgaben (pauschal: 200Euro/Monat) für Arbeitszimmer (zu Hause) nicht genehmigt!

Ebenso die Ausgaben für einen Laptop (699.-) Euro den ich über 5 Jahre absetzen wollte

Internet wurde genehmigt

Wie kann ich vorgehen, um Arbeitszimmer und Notebook absetzen zu können? (Ideal wäre, wenn ich einen kleinen geplanten Arbeitszimmer Zubau ca. 2000.-Euro von der Lohnsteuer absetzen könnte)

 

Danke im voraus

Verfasst von: andreasdf am 28.05.2011 12:11
 


THEMA:  Arbeitszimmer

Arbeitszimmer geht nur, wenn du es für mehr als die Hälfte der beruflichen Tätigkeit benötigst. 1 Tag pro Woche reicht nicht.

betreffend Notebook sagen RL: Auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40% beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

also 60% sollten jedenfalls gehen, falls dir vom Arbeitgeber nicht bereits ein Notebook zur Verfügung gestellt wird. insoweit würde ich eine berufung machen.

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