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Verfasst von: Martin am 23.05.2011 11:33
 


THEMA:  Zuverdienst neben Hauptberuf

Hi,

 

ich hab mich irgend wie im informationsdschungel verlaufen. überall liest man was und hört man was aber jeder sagt was anders. die wirtschaftskammer schickt mich zur arbeiterkammer, die arbeiterkammer zur wirschaftskammer und das finanzamt will so und so nur geld.

es gibt dermaßen viel zu beachten das ich gar nicht weis wo ich anfangen soll, bzw ich angst hab dan irgend was zu übersehn weil ich es einfach nicht besser gewusst habe.

meine situation (vereinfacht): Ich bin hauptberuflich (vollzeit) angestellter als konstrukteur und möchte nebenbei etwas dazuverdienen mit webdesign bzw. webprogrammierung, evt. auch grafikarbeiten.

darf ich das überhaupt? muss ich meinen arbeitgeber fragen? muss ich ein gewerbe anmelden? oder darf ich einfach honorarnoten ausstellen? oder beides in kombination? was ich bis jetzt gelesen habe ist, das ich aufjedenfall eine einkommenssteuererklärung machen muss, kurz darauf hab ich aber wider gelesen das, wenn ich einen lohnsteuerausgleich mache ich das zusatzeinkommen auch hier angeben kann. gibt es irgend welche meldepflichten? was ist beim finanzamt? muss ich falls ich honorarnoten ausstelle auch UST dazurechnen? wieviel wird von meinen zusatzverdienst abgezogen? beeinflusst der zusatzverdienst auch mein bisheriges einkommen? Ich hab auch gelesen das man evt. die familienbeihilfe zurückzahlen muss, das ist wider so eine info wenn ich die nicht mal schnell gelesen hätte dan hätt ichs wahrscheinlich erst gemerkt wenns zu spät ist. wieviele solche fallen gibt es den noch? was kann ich noch alles übersehn? ein weiterer punkt ist die sozialversicherung?

ich habe oben ja "vereinfacht" geschrieben, denn bei mir kommt noch dazu das ich gerade in vaterschaftskarenz bin, ob das das ganz noch komplizierter macht bzw beeinflusst kann ich nicht sagen.

vielleicht kann mir ja hier wer ein paar anworten geben, im optimalfall alle, ansonst steh ich ja wider genau so da wie zuvor.

Verfasst von: Renate am 23.05.2011 13:59
 


THEMA:  Zuverdienst neben Hauptberuf

Ihr Fragenkomplex übersteigt den Möglichkeiten dieses Forums. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.05.2011 18:04
 


THEMA:  Zuverdienst neben Hauptberuf

Wenn Sie neben Ihrer unselbständigen Tätigkeit gewerbliche Einkünfte über 730 Euro erzielen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen. Ob Sie neben Ihrem Dienstverhältnis eine weitere Tätigkeit aufnehmen dürfen, sollten Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber klären. Wenn Sie vorhaben, mehr als einmal tätig zu werden, sollten Sie sich an die Wirtschaftskammer wenden und ein Gewerbe anmelden. Ein weiterer Punkt wäre noch die SVA, da Sie bis zur Höchstbeitragsgrundlage Beiträge bezahlen. Die Zuverdienstgrenze neben der Vaterkarenz hängt vom gewählten Modell (einkommensabhängig oder nicht) ab.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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