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Verfasst von: Claudia am 23.05.2011 11:42
 


THEMA:  Künstler - Honorarnote

Hallo!

Ich bin Sängerin und neue Selbstständige. Für meine Auftritte möchte ich Honorarnoten ohne Ust stellen. Muss ich vermerken, dass ich Ust-befreit bin, und wenn ja wie muss der Satz auf der Honorarnote dann lauten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.05.2011 17:54
 


THEMA:  Künstler - Honorarnote

Wenn Sie einen Umsatz unter 30.000 Euro pro Jahr haben, können Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Der Vermerk lautet "Steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z.27 UStG".

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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