Guten Tag,
ich würde dringend Auskunft zu meiner aktuellen Einkommenssituation benötigen: Als Studentin erhalte ich derzeit Waisenpension in der Höhe von 250 Euro monatlich, zuzüglich einer Ausgleichszulage von 250 Euro. Seit kurzem bekam ich nun eine Stelle auf Werkvertragsbasis für ein Unternehmen, wobei die monatliche Honorarnote etwa 1.200 Euro ausmacht. Von der PVA erhielt ich die Information, dass zusätzlich zur Pension lediglich ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt sei, wobei die Ferien eine Ausnahme darstellen würden.
Anscheinend würde mir somit die Waisenpension wegfallen und ich müsste mich bei der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichern bzw. wenn ich die Waisenpension behalte, wäre ich ja eigentlich "doppelt" versichert, da ich ja über die PVA ohnehin bei der GKK versichert bin. Kann ich mir dann quasi "aussuchen", welche Versicherung ich bei Arztbesuchen angebe?
Wenn hier jemand Erfahrungen mit der PVA und Zuverdienst hätte, wäre das eine große Hilfe! Herzlichen Dank, Nadine Hakel
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