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Verfasst von: Felix am 23.05.2011 16:08
 


THEMA:  Kleinunternehmenregelung

Hallo

 

Ich bin 20 Jahre alt und möchte gerne ein kleines Unternehmen gründen,möchte aber nicht die Gewerbe Sozialbeträge zahlen,kann ich mich davon befreien lassen da ich nicht viel dazu verdienen werde,wenn ich mich unter Kleinunternehmerregelung anmelde zahle ich zahl keine Pensionsversicherung und keine Krankenversicherung sondern nur die Unfallversicherung 100€ pro Jahr,hab ich mich da richtig informiert

 

Mfg

Verfasst von: Bettina Wallner am 26.05.2011 10:49
 


THEMA:  Kleinunternehmenregelung

Die Bestimmungen über die Pflichtversicherung umfassen alle drei Sparten der Sozialversicherung, nämlich die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung (Vollversicherung).

Übersteigen die Umsätze aus der nach dem GSVG oder FSVG versicherungspflichtigen Tätigkeit den Grenzbetrag von jährlich EUR 30.000,00 sowie die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit den Betrag von jährlich EUR 4.488,24 nicht, kann die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragt werden, sofern

  • innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate einer GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung gegeben waren oder
  • das 60. Lebensjahr vollendet wurde oder
  • das 57. Lebensjahr vollendet wurde und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt waren.

Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden keine Pensionsversicherungszeiten erworben und es ist  ein Krankenversicherungsschutz nicht gegeben.

 

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