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Verfasst von: Chris am 28.04.2011 14:33
 


THEMA:  Werksvertrag

Hallo.

Ich hätte eine Frage:

Ich hatte diese Jahr einen Werksvertrag, der bis Mitte Mai bestanden hat. Es gab ein Honorar von  4600 €. War das Meldepflichtig?

Muss man da was nachzahlen?  Wenn ja, wieviel in etwa? Leider hab ich keine Ahnung. Würde mich freuen auf eine Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Chris

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.04.2011 13:25
 


THEMA:  Werksvertrag

Sie müssen beim Finanzamt eine Einkommensteurerklärung abgeben und in der Folge Einkommensteuer zahlen.

Ich empfehle Ihnen auch Ausgaben geltend zu machen,damit Sie nicht auch noch Sozialversicherung zahlen müssen!

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