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Verfasst von: Harry am 24.05.2011 10:48
 


THEMA:  1 - 2 Honorarnoten im Jahr

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich scheide mit 30.06 aus meinem bisherigen Angestelltenverhältnis aus.

Ich habe in den ersten 6 Monaten des Jahres rund 30.000 Brutto verdient und mein Plan ist es ab September wieder

in ein Angestelltenverhältnis zu kommen und für den Rest des Jahres auf ca. 20.000 Brutto zu kommen.

In meinen 2 Monaten Pause möchte der Nachfolger meines bisherigen Unternehmens für 2 - 3 Wochen meine Dienste

in Anspruch nehmen. D.h. das wären 1 - 2 Honorarnoten zu gesamt ca. 5 - 10.000 Euro. 

D.h. ca. 50.000 Brutto aus Dienstverhältnis + ca. 10.000 Nebeneinkünfte.

Wie muß ich diese versteuern

(Versicherung, Einkommenssteuer, MWST)?

Danke

Verfasst von: Alexander P. am 27.05.2011 13:48
 


THEMA:  1 - 2 Honorarnoten im Jahr

Die ca. 50.000 btto aus DV werden ganz normal über Lohnsteuervorrauszahlung versteuert und Versicherung ist analog ganz normal GKK.

Die Nebeneinkünfte von 5-10.000 sind eine selbstständige Tätigkeit und da erfolgt die SV über die GSV und die Besteuerung über die verpflichtende Einkommenssteuererklärung am Jahresbeginn 2012.

USt. wäre nicht verpflichtend da unter der Freigrenze. (sprich USt. frei lt. Kleinunternehmerregelung)

Verfasst von: andreasdf am 28.05.2011 12:00
 


THEMA:  1 - 2 Honorarnoten im Jahr

Meldung bei der SVA solltest schon vor dem rechtskräftigen ESt-Bescheid machen, sonst gibts einen Strafzuschlag.

Was für eine Tätigkeit wär das? Hast du die Berechtigung dazu (Gewerberecht)?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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