Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Sara am 26.05.2011 19:43
 


THEMA:  besteuerung selbständige einkünfte aus freiem gewerbe

hallo,

ich überlege mich ab herbst 2012 als yogalehrerin selbständig zu machen, bin bisher in einem normalen angestelltenverhältnis beschäftigt. für mich ergeben noch einige offene fragen, die ich gerne vorab klären möchte und hoffe auf freundliche unterstützung.

ich werde meine beiträge zur sozialversicherung und meine steuern selber abführen, doch 1. weiß ich meine einkünfte ja erst im nachhinein, kann also nur auf grund von schätzungen die monatlichen beträge in die sozialversicherung abführen. wie funktioniert die abschätzung? mach das ich oder schätzt mich die sva?

2. kann ich auch die tatsächlichen steuern erst im nachhinein berechnen, also steuerausgleich machen. damit aber nicht dann auf einmal so viele steuern zu zahlen sind, werden diese wohl auch vorher geschätzt und laufend im vorhinein bezahlt?

3. welche steuern fallen überhaupt an und in welcher höhe? ist das einkommenssteuer mit den steuersätzen wie bei unselbständiger tätigkeit oder ist umsatzsteuer abzuführen?

4. wie einfach ist die laufende buchhaltung insbesondere in hinblick auf sozialversicherung und steuern bei jemanden mit einem freien gewerbe ohne mitarbeiter? ab wann ist es sinnvoll einen steuerberater oder gar buchhalter zu rate zu ziehen und wieviel kostet soetwas?

ich hoffe irgendjemand kann mir ein paar infos geben, damit ich besser einschätzen kann worauf ich mich einlassen und was ich ungefähr beachten werden muss.

vielen dank!

sara

Verfasst von: Bettina Wallner am 27.05.2011 08:36
 


THEMA:  besteuerung selbständige einkünfte aus freiem gewerbe

Hallo Sara!

Alle deine Fragen hier zu beantworten, wäre etwas umfangreich. Du kannst das kostenlose Beratungsgespräch bei der WKO in Anspruch nehmen, oder dich auch bei uns für ein ein Erstgespräch melden.

Kurze Info: Die SVA schreibt die Beiträge vor, in den ersten 3 Jahren sind das die Mindestbeiträge ( im Quartal ca. EUR 567,32 ), EST wird nach Veranlagung ( nach Einreichung der Steuererklärungen für das vergangene Jahr ) vorgeschrieben. Wenn Sie bei der Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit beim Finanzamt aber einen Gewinn ausweisen, wird bereits im ersten Jahr eine Vorschreibung für die Einkommensteuer vom FA geschickt.

 

 

Verfasst von: Renate am 27.05.2011 15:19
 


THEMA:  besteuerung selbständige einkünfte aus freiem gewerbe

Ich biete Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: andreasdf am 28.05.2011 11:45
 


THEMA:  besteuerung selbständige einkünfte aus freiem gewerbe

1. sva bezahlst du am anfang von der mindestbeitragsgrundlage. musst dir aber gleich was zur seite legen, weil für die pensionsversicherung eine nachzahlung kommen wird, wenn der einkommensteuerbescheid vorliegt und deine selbständigen einkünfte über der mindestbeitragsgrundlage liegen.

2. für die einkommensteuervorauszahlungen gibst du am betriebseröffnungsbogen deine voraussichtlichen einkünfte bekannt. aufgrund deiner schätzung weden dann die vorauszahlungen festgesetzt.

3. einkommensteuer ist gleicher tarif wie bei unselbständiger tätigkeit. nachdem du aber wahrscheinlich schon mit der unselbständigen tätigkeit über dem steuerfreien betrag von 11.000 euro verdienst, wirst du mit der selbständigen tätigkeit ab dem ersten euro steuern bezahlen!

umsatzsteuer stellt sich die frage erst, wenn du mehr als 30.000 (nettogrenze) umsatz im kalenderjahr machst. als kleinunternehmer verrechnest du selbst keine umsatzsteuer, darfst dir aber die vorsteuer von rechnungen an dich auch nicht abziehen.

4. du musst nur die einnahmen und ausgaben aufzeichnen. ist keine hexerei. doppelte buchhaltung ist nicht notwendig. steuerberater/buchhalter kostet je nach aufwand. wenn du dir nur die jahreserklärung machen lässt, wird das etwa 500-1000 euro kosten.

falls du noch fragen hast, kannst du sie gern hier stellen.

lg

Verfasst von: Sabrina Marsch am 13.09.2011 14:36
 


THEMA:  besteuerung selbständige einkünfte aus freiem gewerbe

Hallo,

 

Ich hätte mal eine Fragen, ich würde mich auch gerne ab Herbst 2012 teilzeit selbstständig machen.

Jetzt hab ich aber eine Kollegin die ebenfalls nebenbei irgendwie selbstständig ist also Pialtestrainerin, aber kein Gewerbe angemeldet hat sondern, dass irgendwie mit Ihrem Steuerberater so gemacht hat, dass sie wohl Nebeneinkünfte hat aber eben kein Gewerbe.

Geht denn das so einfach?? Ich hab mal gehört, wenn man von "Kunden" ein Entgeld verlangt, man dieses auch zu versteuern hat aufgrund rechtlicher Dinge.

Mich würde das alles mal sehr interessieren. Möchte mir eben wie gesagt nächstes Jahr ein zweites Standbein aufbauen mit Ernährungs-und Sportberatung. Natürlich möchte man so wenig Abgaben wie möglich leisten (wer nicht).

Meine Frage nun: Gibt es denn die Möglichkeit eine solche Tätigkeit auszuüben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Lg Sabrina aus Villach

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.