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Verfasst von: Alexander P. am 27.05.2011 14:09
 


THEMA:  SVA-Unfallversicherung bei freien Berufen (zB Journalist)?

Eine Frage, wenn ich nur Nebeneinkünfte aus journalistischer Tätigkeit habe (und die unter jeder relevanten Grenze bleiben (sub 4000E)) muss ich dann auch bei der SVA eine Meldung machen und zumindest Unfallversicherung zahlen?

Verfasst von: andreasdf am 28.05.2011 11:35
 


THEMA:  SVA-Unfallversicherung bei freien Berufen (zB Journalist)?

gewerbeschein hast du eh keinen gelöst?

unter der grenze besteht für neue selbständige (journalist) keine pflichtversicherung. somit keine kv, pv, uv. meldung ist auch nicht notwendig. 

 

aber achtung: wenn die einkünfte laut einkommensteuerbescheid dann doch über der grenze liegen, verrechnet die sva einen strafzuschlag von 9,3%! der strafzuschlag kann vermieden werden, wenn du noch bevor der steuerbescheid rechtskräftig wird die meldung nachholst.

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