gewerbeschein hast du eh keinen gelöst?
unter der grenze besteht für neue selbständige (journalist) keine pflichtversicherung. somit keine kv, pv, uv. meldung ist auch nicht notwendig.
aber achtung: wenn die einkünfte laut einkommensteuerbescheid dann doch über der grenze liegen, verrechnet die sva einen strafzuschlag von 9,3%! der strafzuschlag kann vermieden werden, wenn du noch bevor der steuerbescheid rechtskräftig wird die meldung nachholst. |