Wenn Sie keinen Gewerbeschein haben, werden Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Es ist eine Beilage E1-a auszufüllen, wobei die Einnahmen alle Beträge sind, die Sie im Rahmen des freien Dienstverhältnisses erhalten haben und die Sozialversicherungsbeiträge. Bei den Ausgaben sind die Sozialversicherung und alle Betriebsausgaben anzuführen, wie Fahrtkosten, Reisespesen, Fachliteratur, ein Laptop (ab 400 Euro nur die Abschreibung auf 3 Jahre) oder ähnliches. Ersatzweise können die Betriebsausgaben auch pauschal angesetzt werden - mit 6% oder 12% je nach Einkünften.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |