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Verfasst von: Bettina am 28.04.2011 17:34
 


THEMA:  Anstellung und freier DV
Guten Abend!

Ich finde einfach nicht heraus, wo ich in der Einkommenssteuererklärung meinen freien Dienstvertrag anführen muss?!

Das Angestelltenverhältnis führe ich unter 8. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an.

Doch wo führe ich den freien Dienstvertrag an?

Und welche Summe?

Ich habe die Mitteilung gemäß §109a vor mir liegen. Hier ist "Entgelt", "Dienstnehmeranteil zur SV" sowie "an die Vorsorgekassa eingezahlte Beiträge" angeführt. Sind die SV Beiträge auch steuerpflichtig?

Bitte um Hilfe in diesem nicht zu durchblickenden Dschungel :(

Danke und LG
Bettina
Verfasst von: eva am 28.04.2011 21:40
 


THEMA:  Anstellung und freier DV

Hallo Bettina,

ich kämpfe grade mit der selben frage... Ich glaube das kommt unter 5-7. einkünfte aus... 6. selbständiger arbeit. zusätzlich muss man das formular Beilage E1 für Einzelunternehmer ausfüllen und oben aus selbständiger arbeit ankreuzen + weiter ausfüllen. Aber sicher bin ich mir nicht..

Lg, eva

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 29.04.2011 07:29
 


THEMA:  Anstellung und freier DV

Wenn Sie keinen Gewerbeschein haben, werden Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Es ist eine Beilage E1-a auszufüllen, wobei die Einnahmen alle Beträge sind, die Sie im Rahmen des freien Dienstverhältnisses erhalten haben und die Sozialversicherungsbeiträge. Bei den Ausgaben sind die Sozialversicherung und alle Betriebsausgaben anzuführen, wie Fahrtkosten, Reisespesen, Fachliteratur, ein Laptop (ab 400 Euro nur die Abschreibung auf 3 Jahre) oder ähnliches. Ersatzweise können die Betriebsausgaben auch pauschal angesetzt werden - mit 6% oder 12% je nach Einkünften.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Bettina am 29.04.2011 20:45
 


THEMA:  RE: Anstellung und freier DV
Ich habe keinen Gewerbeschein - ich bin in einer Institution als freie Dienstnehmerin beschäftigt. Dies zählt zu selbstständiger Tätigkeit?

Wenn ich E1-a ausfüllen muss:

Ich kann weder Angaben zum Betrieb machen, es gibt keine Betriebseinnahmen, keinen Gewinn,...

Muss ich bei 9050 meine Einnahme aus dem freien DV anführen und unter 9225 die Sozialversicherungsbeiträge?
Sind die Beiträge zur Vorsorgekasse auch anzuführen?

Da ich nicht wirklich selbstständig bin, habe ich den Laptop bei den Werbungskosten unter Arbeitsmittel angeführt?!

Vielen Dank im Voraus!

LG
Bettina
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