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Verfasst von: Marcus am 31.05.2011 19:22
 


THEMA:  Zweite Mietwohnung als "Arbeitswohnung" absetzen?

Hallo,

ich stehe gerade vor einer Unklarheit und würde mich freuen, wenn jemand aus diesem Forum mir weiterhelfen könnte:

Ich lebe bereits seit etwa zwei Jahren bei meiner Freundin am Stadtrand. Meine Freundin ist hier hauptgemeldet, ich selbst nebengemeldet. Hauptgemeldet bin ich immer noch in einer kleinen Wohnung in der Nähe der Innenstadt. Um diese geht es mir.

Im Laufe der letzten zwei Jahre hat es sich ergeben, dass aus meiner einstigen Privatwohnung eine ausschließliche Arbeitswohnung geworden ist. Ich arbeite zwar hauptsächlich in einem Arbeitszimmer in der Wohnung meiner Freundin; meine Innenstadt-Wohnung habe ich im letzten Jahr aber als eine Art "Studio" genutzt: Es befinden sich dort Arbeitsunterlagen, Fachliteratur, diverses Material, zwei Schreibtische usw. Außerdem habe ich sie für Besprechungen und Treffen mit Kunden genutzt.

Meine Frage: Kann ich unter diesen Voraussetzungen diese Wohnung steuerlich absetzen? Die Entfernung ist vermutlich nicht groß genug für die "doppelte Haushaltsführung"... Ist es trotzdem möglich, die Wohnung als "Arbeitswohnung" zu bezeichnen und geltend zu machen? Wenn ja, zu 100%?

Mit herzlichem Dank im voraus und freundlichem Gruß,

Marcus

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2011 14:22
 


THEMA:  Zweite Mietwohnung als "Arbeitswohnung" absetzen?

Lieber Herr Markus,

Wenn Sie Ihr Büro in der "Wohnung" in der Innenstadt haben - fein, dann können Sie diese Kosten zur Gänze als Büro absetzen. Allerdings ist es steuerlich, wenn Sie bereits ein "Büro" haben nicht mehr  möglich das Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich geltend zu machen, da diesse Nutzung durch Privatinteresse und nicht mehr durch berufliche Gründe veranlasst ist.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

 

Verfasst von: Florin am 23.04.2014 21:21
 


THEMA:  Zweite Mietwohnung als "Arbeitswohnung" absetzen?

Hallo, eine Frage. Kann man eine Arbeitswohnung steuerlich absezten? 

Arbeite in einer Entfernung von 167 km von Zuhause weg, und müsste täglich mind. 1 Stunde und 45 min fahren. (Ohne Stau und Baustellen einzuberechnen). Bin verheiratet, habe ein Schulkind und ein Haus, was ein Wohnortwechsel unmöglich macht.

Deshalb meine Fragen:

Wird mir die Arbeitswohnung abgesetzt?

Wie viel darf die max. kosten?

Und bekomme ich kann trotzdem noch Pendlerpauschale für die tägliche Arbeitsfahrt (20 km Hin und Zurück) und 2x pro Woche die Fahrt  in die Arbeit bzw. Nachhause?

 

Herzlichen Dank in vorraus!

Florin

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