Hallo,
ich stehe gerade vor einer Unklarheit und würde mich freuen, wenn jemand aus diesem Forum mir weiterhelfen könnte:
Ich lebe bereits seit etwa zwei Jahren bei meiner Freundin am Stadtrand. Meine Freundin ist hier hauptgemeldet, ich selbst nebengemeldet. Hauptgemeldet bin ich immer noch in einer kleinen Wohnung in der Nähe der Innenstadt. Um diese geht es mir.
Im Laufe der letzten zwei Jahre hat es sich ergeben, dass aus meiner einstigen Privatwohnung eine ausschließliche Arbeitswohnung geworden ist. Ich arbeite zwar hauptsächlich in einem Arbeitszimmer in der Wohnung meiner Freundin; meine Innenstadt-Wohnung habe ich im letzten Jahr aber als eine Art "Studio" genutzt: Es befinden sich dort Arbeitsunterlagen, Fachliteratur, diverses Material, zwei Schreibtische usw. Außerdem habe ich sie für Besprechungen und Treffen mit Kunden genutzt.
Meine Frage: Kann ich unter diesen Voraussetzungen diese Wohnung steuerlich absetzen? Die Entfernung ist vermutlich nicht groß genug für die "doppelte Haushaltsführung"... Ist es trotzdem möglich, die Wohnung als "Arbeitswohnung" zu bezeichnen und geltend zu machen? Wenn ja, zu 100%?
Mit herzlichem Dank im voraus und freundlichem Gruß,
Marcus |