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Verfasst von: Mario am 06.06.2011 12:02
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich
Hallo! Ich habe letztes Jahr im November ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung angemeldet. Ich hatte aber außer der Kosten für das Gewerbe keine weiteren Kosten oder Umsätze, da ich erst heuer angefangen habe, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen. Ich arbeite aber sowieso unselbständig. Nun weiß ich nicht, ob ich für letztes Jahr die Arbeitnehmerveranlagung bereits mit Einkommenssteuer machen soll/muss oder als normaler Lohnsteuerausgleich? Es ginge ja auch um die Kosten für das Gewerbe!? Oder kann man die sowieso nicht absetzen? Oder kann ich sie nächstes Jahr absetzen, auf Grund dessen, dass ich im Jahr der Gewerbeanmeldung keine Umsätze gemacht habe? Danke im Voraus. Mfg
Verfasst von: bettina am 06.06.2011 12:14
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich

EST-Erklärung ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit

MfG

Bettina Wallner

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2011 14:03
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich

Lieber Herr Mario,

Sie sollten für das Vorjahr auch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung und eine Steuererklärung machen, da Sie einerseits einen Nachweis über die Einkünfte bei der SVA brauchen (dort sollten Sie ja eine Differenzvorschreibung für 2010 haben), und andererseits eben ein Verlust entstanden sein wird, den Sie mit den Einkünften aus dem Arbeitslohn ausgleichen und Lohnsteuer zurück bekommen können.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

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