Guten Tag,
nach längerer Suche bin jetzt hier gelandet.
Ich habe an einer FH in OÖ eine technische Ausbildung ( DI(FH) ) absolviert und studiere nun an der JKU in einem Masterstudium berufsbegleitend.
Mein Frage.: Um die Kosten von Lernunterlagen, Kursgebühren, ... absetzten zu können sieht der Gesetzgeber vor diese Ausgaben mit Rechnungen zu belegen, die eine genaue Bezeichnung beinhalten. Nun habe ich aber zum Teil Rechnungen von Kursgebühren, die nicht genau auflisten für welchen Kurs der Betrag zu entrichten war. Ist dies ein Problem? Reicht es, dass der Zahlungempfänger die JKU ist?
Müssen Rechnung einen Namen tragen? Was ist mit normalen Kassa-Belegen, zB.: Thalia?
Wie kann ich Kopierkosten/Druckkosten geltend machen?
Eine weitere Frage ergab sich heute noch aus einer Diskussion bzgl. Fahrtenbuch. Darf dieses mit Excel geführt werden oder muss das klassische Büchlein ausgefüllt werden? Welche Daten müssen generell erfasst werden?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Jürgen |