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Verfasst von: Jürgen am 08.06.2011 16:27
 


THEMA:  Werbungskosten Studium, Rechnungsrichtlinien

Guten Tag,

 

nach längerer Suche bin jetzt hier gelandet.

Ich habe an einer FH in OÖ eine technische Ausbildung ( DI(FH) ) absolviert und studiere nun an der JKU in einem Masterstudium berufsbegleitend.

Mein Frage.: Um die Kosten von Lernunterlagen, Kursgebühren, ... absetzten zu können sieht der Gesetzgeber vor diese Ausgaben mit Rechnungen zu belegen, die eine genaue Bezeichnung beinhalten. Nun habe ich aber zum Teil Rechnungen von Kursgebühren, die nicht genau auflisten für welchen Kurs der Betrag zu entrichten war. Ist dies ein Problem? Reicht es, dass der Zahlungempfänger die JKU ist?

Müssen Rechnung einen Namen tragen? Was ist mit normalen Kassa-Belegen, zB.: Thalia?

Wie kann ich Kopierkosten/Druckkosten geltend machen?

Eine weitere Frage ergab sich heute noch aus einer Diskussion bzgl. Fahrtenbuch. Darf dieses mit Excel geführt werden oder muss das klassische Büchlein ausgefüllt werden? Welche Daten müssen generell erfasst werden?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.06.2011 12:06
 


THEMA:  Werbungskosten Studium, Rechnungsrichtlinien

Sie brauchen einen Nachweis,über den Inhalt der Kurse.

Rechnungen unter 150,-- können ohne Namen sein.

Empfehle das klass. Fahrtenb.

Verfasst von: Heimo Hoppel am 09.06.2011 21:31
 


THEMA:  Werbungskosten Studium, Rechnungsrichtlinien

Hallo Jürgen!

Die ÖH (wo du ja Zwangsmitglied bist) hat in Kooperation mit der LBG eine Steuerfibel für Studenten aufgelegt, dort findest alle relevanten Themen und Antworten; ist kostenlos zu beziehen.

Fahrtenbuch in Papierform ist zu empfehlen. KM-Anfangsstand - Endstand, Abfahrtsort und Ankunftsort und kurze Beschreibung des Zweckes der Fahrt.

Die Rechnungen der JKU sollten ausreichend sein, da du an der JKU nichts "privates" kaufen wirst.

Kleinbetragsrechnungen bis € 150,- zB. von Thalia usw. können ohne Namen ausgestellt sein. Darunter fallen auch deine Kopier- und Druckkosten. Nehme an, ihr habt auch eine Kopierkarte vom FH-Shop.

Wenn du viel zu Hause am Privat-PC/Drucker arbeitest kannst diesen auch steuerlich geltend machen, jedoch einen Privatanteil herausrechnen!

Ich selbst bin im letzten Monat berufsbegleitender Student - falls du weitere Fragen zu steuerlichen Themen hast kannst mir gerne weitere Fragen stellen.

LG

Heimo

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