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Verfasst von: Bettina W. am 09.06.2011 09:58
 


THEMA:  Erklärungswechsel - Gewinn?
In Finanzonline ist noch immer die Arbeitnehmerveranlagung gespeichert, da ich in den letzten Jahren die Einkommenssteuererklärung in Papierform eingereicht habe. Nun muss ich in Finanzonline einen Erklärungswechsel machen.

Ich habe einen freien Dienstvertrag im pädagogischen Bereich - seit 2008. Gebe ich 2008 als Beginndatum an?

Große Probleme bereiten mir die Pflichtfelder:
"Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr" und "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr"

1. Was versteht man unter dem Eröffnungsjahr?
2. Was ist unter Gewinn zu verstehen?

Ich bekomme ein Entgelt für meine geleisteten Stunden - abzüglich Sozialversicherung und Beitrag zur Vorsorgekasse. Außerdem habe ich geringe Werbungskosten und Sonderausgaben (Zusatzversicherung).

3. Es ist noch unklar, ob ich 2012 überhaupt noch im Rahmen eines freien Dienstvertrages arbeite - wie soll ich hier einen Gewinn prognostizieren??

Vielen Dank im Voraus!

MFG
Bettina W.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.06.2011 12:00
 


THEMA:  Erklärungswechsel - Gewinn?

Eröffnungsjahr wäre in Ihrem Fall das jahr 2008.

Gewinn sind Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Wenn 2008 Ihr erstes Jahr ist, dann ist das Folgejahr 2009 und Sie brauchen für 2012 nichts prognostizierren.

Verfasst von: Bettina W. am 09.06.2011 13:38
 


THEMA:  RE: Erklärungswechsel - Gewinn?
2008 habe ich jedoch bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben (2009 nicht da ich nicht über die Grenze kam).

Betriebsausgaben habe ich nicht, da ich nicht selbstständig bin sondern lediglich freie Dienstnehmerin in einer Einrichtung. Oder zählen die Werbungskosten (wie Arbeitsmittel, Fortbildung,...) zu Betriebsausgaben?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 09.06.2011 13:44
 


THEMA:  Erklärungswechsel - Gewinn?

Liebe Frau Bettina,

 

Ja, als freier Dienstnehmer sind sie steuerlich ein Selbständiger und können Fahrtkosten zur "Dienststelle" sowie eventuell Telefon- und Computerkosten, ... steuerlich als Ausgaben geltend machen.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis,MBA

www.hochweis.at

Verfasst von: Luzia R. am 31.03.2015 19:29
 


THEMA:  Erklärungswechsel - Gewinn?

Ich habe die gleiche Frage wie Bettina W., die aber hier noch nicht beantwortet wurde. Ich möchte im FinanzOnline einen Erklärungswechsel von ANV zu Einkommenssteuer vornehmen um die Einkommenssteuererklärung für 2014 abschicken zu können.

Bei dem Pflichtfeld "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr" stehe ich allerdings vor einem Problem. Ich arbeite als freier Dienstnehmer und kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen, was mein Gewinn im Jahr 2015 sein wird, da mein Gehalt je nach Arbeitsstunden sehr variieren kann und ich auch nicht weiß ob ich Ende 2015 überhaupt noch als freier Dienstnehmer arbeiten werde. Was kann/soll ich in dieses Feld eingeben?

Vielen Dank im Voraus,

Luzia R.

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