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Verfasst von: Roman am 09.06.2011 10:42
 


THEMA:  Verpachten

 

Hallo,

was muss (sollte) man beachten beim Verpachten eines Ackers?

Gilt da auch die jahresdazu Grenze von 730,- steuerfreie??

mfg

Roman

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 09.06.2011 13:47
 


THEMA:  Verpachten

Lieber Herr Roman,

Ja, der Veranlagungsfreibetrag gilt dann, wenn Sie neben den Nichtselbständigen-Einkünften keine anderen, EUR 730,-- in Summe übersteigenden Gewinne/Einkünfte haben.

Dazu zählen auch die Pachteinkünfte.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at  

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