Lieber Herr Roman,
Ja, der Veranlagungsfreibetrag gilt dann, wenn Sie neben den Nichtselbständigen-Einkünften keine anderen, EUR 730,-- in Summe übersteigenden Gewinne/Einkünfte haben.
Dazu zählen auch die Pachteinkünfte.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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