Lieber Herr Helmut,
Nachdem der Dienstnehmer das Fahrzeug privat nutzt - wenn ich das korrekt verstanden habe - muss auch ein Sachbezug (allenfalls ein halber, wenn die Dokumentation das ergibt) angesetzt werden.
Fragenlich scheint für mich jetzt, wenn ein Dienstnehmer das Fahrzeug nutzt, warum dann ein Privatanteil ausgeschieden wird. Wenn nur der Dienstnehmer fährt, dann reicht die Besteuerung im Sachbezug.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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