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Verfasst von: Manuel am 11.06.2011 14:25
 


THEMA:  Honorarnote bzw. Nebenjob

Hallo!

Ich bin fix angestellter Verkäufer mit einer 38,5-h-Woche und möchte nebenbei als DJ in Lokalen auflegen, darf ich das überhaupt, - bzw. was darf ich da verdienen und wie muss ich das versteuern?

Habe gehört dass einige Leute das mit einer sogenannten Honorarnote machen, aber darf ich die als Privatperson ohne Gewerbeschein o.ä. einfach so ausstellen?

Vielen Dank für Ihre Infos...

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.06.2011 08:52
 


THEMA:  Honorarnote bzw. Nebenjob

Lieber Herr Manuel,

Wenn Sie als DJ nebenbei arbeiten möchten, dann ist das natürlich möglich. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie Ihrem Dienstgeber dadurch nicht Konkurrenz machen und andererseits dass dies nicht in Ihrem Dienstvertrag verboten ist. Sicherheitshalber informieren Sie Ihren Dienstgeber nachweislich darüber.

Auf Honorarnote mag es sein, dass dies in der Praxis manchmal durchgeführt wird, ist aber davon abhängig, wie dieser Job ausgeübt wird. Wenn sie immer in der gleichen Disko auflegen, dann sind sie letztlich dort wie in einem Dienstverhältnis verpflichtet und es ist mindestens als freies, wenn nicht als echtes Dienstverhältnis an zu sehen. Wenn Sie für viele verschiedene Gelegenheiten - Feste, Feiern, Konzerte, ... - auflegen, sich also Ihre Kunden jeweils suchen, immer wieder wechseln, ... dann kann es sein, dass Sie auf Honorarnote arbeiten. Dann müssten Sie sich einen Gewerbeschein lösen, sich beim Finanzamt und der SVA registrieren.

Und dann sollten sie auch einen Berater aufsuchen, und die Form der Belegsammlung und Termine sowie Anforderungen der Behörden besprechen.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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