Ich bin fix angestellter Verkäufer mit einer 38,5-h-Woche und möchte nebenbei als DJ in Lokalen auflegen, darf ich das überhaupt, - bzw. was darf ich da verdienen und wie muss ich das versteuern?
Habe gehört dass einige Leute das mit einer sogenannten Honorarnote machen, aber darf ich die als Privatperson ohne Gewerbeschein o.ä. einfach so ausstellen?
Vielen Dank für Ihre Infos...
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
14.06.2011 01:25
ESt zahlst du erst ab 11.000 EUR Einkünfte aus DJ - bis 730,00 EUR entfällt die Meldung an das FA + SV. Bis 4.488 musst du nur quartalsweise die UV abführen.