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Verfasst von: Manuel am 11.06.2011 14:25
 


THEMA:  Honorarnote bzw. Nebenjob

Hallo!

Ich bin fix angestellter Verkäufer mit einer 38,5-h-Woche und möchte nebenbei als DJ in Lokalen auflegen, darf ich das überhaupt, - bzw. was darf ich da verdienen und wie muss ich das versteuern?

Habe gehört dass einige Leute das mit einer sogenannten Honorarnote machen, aber darf ich die als Privatperson ohne Gewerbeschein o.ä. einfach so ausstellen?

Vielen Dank für Ihre Infos...

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.06.2011 01:25
 


THEMA:  Honorarnote bzw. Nebenjob

Sie müssen zuerst Ihren Dienstgeber fragen, ob er es erlaubt.

Sie dürfen Honorarnoten ausstellen, aber ohne Umsatzsteuer.

Bis 730,-- jährlich keine Einkommensteuer

Bis 4488,-- keine Sozialversicherung.

Verfasst von: Mag. Gerhard Distler am 23.06.2011 10:53
 


THEMA:  Honorarnote bzw. Nebenjob

ESt zahlst du erst ab 11.000 EUR Einkünfte aus DJ - bis 730,00 EUR entfällt die Meldung an das FA + SV. Bis 4.488 musst du nur quartalsweise die UV abführen.

 

Mfg

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