Lieber Herr Weber,
Es kommt bei der Wohnung darauf an, wie Sie diese nutzen. Natürlich kann das Büro auch ein WC, eine Dusche, eine Küche haben. Aber es sollte sich eben sonst um ein reines Büro handeln. Dies wäre idealerweise mittels Fotos zu dokumentieren, falls Sie den Verwendungszweck einmal ändern wollen.
Zu beachten ist, dass der KAUF in Form von Abschreibungen steuerlich berücksichtigt werden kann. Wenn Sie die Wohnung aber zu 100 % betrieblich nutzen, dann wäre bei Änderung des Verwendungszwecks bzw. bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (in diesem Objekt) auch die Wertsteigerung dafür (außer vom Grund und Boden-Anteil) zu versteuern (!).
Wenn Sie die Wohnung als Wohnung anschaffen, den Hauptwohnsitz sofort dorthin verlegen, dann können Sie die Wohnung bereits nach 2 Jahren (wenn ununterbrochener Hauptwohnsitz bestanden hat) wieder mit Gewinn verkaufen, und der Gewinn bleibt steuerfrei.
Es sind aber in allen Richtungen einige Wenn und ABER zu berücksichtigen. idealerweise würden Sie mit einem Berater Ihres Vertrauens dazu ein ausführlicheres Beratungsgespräch führen, um alle Fakten ab zu wägen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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