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Verfasst von: mario am 13.06.2011 22:17
 


THEMA:  nebenberuflich selbständig

hallo bin zur zeit angestellter und möchte mich nebenberuflich selbständig machen.

was passiert wenn ich aus irgend einen grund kündige oder gekündigt werde,bin ich dann hauptberuflich selbständiger?

kann ich mich beim ams melden ohne das ich gleich gewerbe stillegen muss ?

welche sva kosten kommen dann auf mich zu da ich mitversicherte habe?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.06.2011 01:20
 


THEMA:  nebenberuflich selbständig

Wenn Sie kein Dienstverhältnis haben, dann sind Sie eben nur selbständig tätig.

Sie können sich auf alle Fälle beim AMS melden.Sie dürfen aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze selbständige Einkünfte haben.

Die SVA beträgt ca 26% vom Gewinn.Der Mindestbeitrag sind ca 450,-- € pro Quartal.

Verfasst von: mario am 14.06.2011 18:17
 


THEMA:  nebenberuflich selbständig

heist das wenn ich gekündigt werde was ich natürlich nicht hoffe.

habe ich die volle zahlungen an der sva bzw, bin voll selbständig.verstehe ich das richtig????

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2011 07:42
 


THEMA:  nebenberuflich selbständig

Lieber Herr Mario,

So wie Frau Mag. Weiß geschrieben hat => Sie können sich beim AMS melden, sind dann dort versichert, können sich (solange Sie die Geringfügigkeit nicht überschreiten!) weiterhin aus der SVA ausnehmen lassen und bleiben aber dennoch Selbständiger.

Natürlich können Sie auch auf das AMS verzichten, dann sollten Sie sich bei der SVA aber voll versichern lassen, da Sie sonst keinen Versicherungsschutz haben. Aber ACHTUNG - der Wechsel zurück in die SVA-Geringfügigkeit geht dann nicht mehr so einfach.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Özlem Erbilen am 17.03.2015 16:39
 


THEMA:  nebenberuflich selbständig
Liebe Frau Hochweis,
Ich planne mich Selbständig zu machen und eine Selbständige Tätigkeit nebenbei auszuüben. Mein Ziel ist möglichst wenig Steuer und kein SVA zu zahlen.
Die Tätigkeiten die ich planne auszuüben, kann unter dem Freie Gewerbe zugeortnet werden:Handelsagentur und Handelsgewerbe.
Ich wurde bei einer Consultant informiert dass , da ich Selbständige Tätigkeit nebenbei ausüben werde, kann ich mich bei SVA befreien und sobald ich unselbständig weiter arbeite, zahle ich kein SVA, egal ob ich kleinunternehmer bin oder nicht. Ich hätte gerne wissen on diese Information richtig ist.
Vielen Dank im Voraus. 

 

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