mich würde interessieren, wie es sein kann, dass
1) wenn man in österreich selbständig (gewerbeschein) tätig ist
2) mehr als EUR 11 000 im Jahr verdient
3) Familienbeihilfe bezieht (Ausgleich)
4) Kinderabsetzbetrag geltend macht
wenn:
1) beide eltern erwerbstätig sind - einer in wien, der andere in der slowakei
2) Kind ist 14 jahre alt und geht zur schule, nicht behindert
??? warum bekommt kann man trotzdem Kinderfreibetrag geltend machen??
wo muss ich diesen Kinderfreibetrag in der E 1 eintragen? Oder wird das automatisch berücksichtigt? |