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Verfasst von: Martin am 16.06.2011 01:55
 


THEMA:  Meldung / Steuerpflicht

* Ich bin seit mehr als einem Jahr Student im Ausland, habe mich aber in Oesterreich noch nicht abgemeldet

* Mein Hauptwohnsiz ist daher offiziell noch bei meinen Eltern (wie aus vor dem Studium war)

* Im Ausland beziehe ich ein, nach UK-Recht, steuerfreies Stipendium fuer Lebenskosten etc.

* Meine einzige Einkunft in Oesterreich sind Pachtertraege aus landwirtschaftlichen Flaechen von 1.500 EUR 

Die oesterr. Steuerbehoerde verlangt jedes Jahr einen Einkommenssteuerausgleich, aufgrund von freiberfulichen Taetigkeiten vor mehreren Jahren.

Wie handhabe ich diese Situation am Besten? Sollte ich (fuer letztes Jahr) wie ueblich einen EKSt-Ausgleich machen und mich danach abmelden?

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.06.2011 17:37
 


THEMA:  Meldung / Steuerpflicht

De facto sind Sie in Österreich beschränkt steuerpflichtig.D.h. Sie müssen mit einem Hinzurechungsbetrag rechnen.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.06.2011 06:32
 


THEMA:  Meldung / Steuerpflicht

Lieber Herr Martin,

Wo wohnen denn Ihre Eltern? In Österreich? Nachdem im Zuge eines Studiums sehr viele Ferien anfallen, stellt sich die Fragen, wie viele Tage sie in Österreich sind. Wenn dies unter 183 TAgen sind, dann sind Sie in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. Wobei ich das nun NICHT als Vorteil für Sie sehen würde. Damit würde nämlich entstehen, dass Sie die Pacht als beschränkt Steuerpflichtiger mit dem Hinzurechnungszuschlag von EUR 9.000,-- in Österreich versteuern müssen und in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig wären .....

Solange Sie Einküfte in Österreich haben,, müssen Sie auch die Einkommensteuererklärung abgeben. Bei dem "geringen" Einkommen wird allerdings keine Steuer entstehen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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