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Verfasst von: Ingrid am 16.06.2011 23:05
 


THEMA:  Honorarnote nicht akzeptiert - Firma will Geld zurück

Hallo, ich hätte gerne folgende Auskunft:

Ich arbeite bei einem Reiseveranstaler in Wien. Seit 1.5. wurden wir von einer grösseren Firma übernommen, sind jedoch sozusagen als eine "Tochterfirma" strukturmässig erhalten geblieben. Ich organisiere und plane selbstständig Reisen. Es ergibt sich manchmal, dass wir selbst eine Transferassistenz bzw. andere Assistenzart ausserhalb unserer Dienstzeiten durchführen. (es ist auch für unsere Kunden günstiger, wenn wir es selbst machen). In der alten Firma war vereinbart, dass wir dafür eine steuerfreie Honorarnote ausstellen und diese in Bar ausbezahlt bekommen, selbst wenn wir einen all inclusive Vertrag haben. Diese Leistung wurde natürlich auch mit Aufschlag dem Kunden verkauft und von Ihm bezahlt, das heisst nicht unsere Firma musste für diese Kosten aufkommen.

Jetzt habe ich das erste Mal so eine Leistung in der neuen Firma durchgeführt (5 Stunden Gruppenbetreung mit Transferassistenz 18-23:00) und habe mir das Entgelt dafür mittels Honorarnote an der Kassa der Firma geholt. Mein Kunde hat diese Leistung gekauft und auch schon bezahlt. Ich hätte der Grupe einen freiberuflichen Assistenten organisieren können (auch gegen Honorarnote), aber ich hatte Lust es selbst zu machen ...

Am nächsten Tag wurde ich von der Geschäftsleitung vorgeladen: es kann so nicht mehr gemacht werden, meine Honorarnote wird nicht akzeptiert, ich muss das Geld zurückzahlen. Sie wollen es mittels einem anderen System machen und zwar werden solche Leistungen von uns Angestellten vorerst auf einer Liste mitgeschrieben und es wird uns dann irgendwann sporadisch zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Das wird dann natürlich auch anders versteuert werden: angeblich + ca. 30% Lohnsteuer + noch irgendwelche Steuern. (das bedeutet eigentlich - wir bekommen dafür weniger Geld, Kunde muss aber mehr zahlen ...)

Jedenfalls - ich habe keine Lust dieses Geld (EUR 130,-) zurückzuzahlen für diese von mir bereits erbrachte Leistung. Ich kann akzeptieren, dass es in Zukunft anders geregelt wird.

Erstens: Unsere Firma hätte uns rechzeitig darüber informieren sollen, dass wir das so nicht mehr machen dürfen,

zweitens: warum akzeptiert die Firma meine Honorarnote nicht? Jeder Private kann doch eine Honorarnote stellen. Ich habe diese Leistung ausserhalb der Arbeitszeit erbracht und ob ich die Leistung selber durchführe oder ein freiberuflicher externer Assistent dafür bezahlt wird, ist das nicht egal ????

Meine Fragen:

- hat die Firma Recht darauf das Geld von mir zurückzuverlangen und meine Honorarnote nicht zu akzeptieren ?

- Was habe ich für Rechte in diesem Fall ?

- angeblich sollte laut Firma auch jeder, der für die Firma nur sporadisch mittels Honorarnote Leistungen erbringt bei denen versichert sein - stimmt das ?

 

vielen Dank für Ihre fachliche Auskunft, mfg IB.

 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.06.2011 06:29
 


THEMA:  Honorarnote nicht akzeptiert - Firma will Geld zurück

Liebe Frau Ingrid,

steuerfreie Honrarnote: Sie hätten jedenfalls diesen Betrag selbst auch einersteits versteuern müssen, andererseits bei der SVA die Selbständigkeit melden müssen und dort auch gegebenenfalls Sozialersicherung zahlen müssen. Sollten Sie dies nicht gemacht haben, dann wäre das - wenn die Veranlagungsfreigrenze von 730,-- pro Jahr überschritten wäre, ein Finanzvergehen.

Üblichkeit: Wenn Sie im gleichen Betrieb beschäftigt sind und es bisher nachweislich immer so gehandhabt wurde, dann durften Sie im guten Glauben davon aus gehen, dass das auch diesmals so ist und haben daher einen Rechtsanspruch darauf. Beachten muss man aber, dass Sie sich diesen Auftrag nicht selbst gegeben haben, denn dann wäre ein Interessenskonflikt gegeben und dieses "Geschäft" wäre sehr wohl in Frage zu stellen. Wenn dem so nicht ist, also der Auftrag von jemand anderem im Haus an Sie gegangen ist, dann sehe ich hier keinen Grund zur Rückzahlung. Die Geschäftsführung kann das natürlich nach deren Wünschen per sofort verändern, eine rückwirkende Änderung ist aber nicht möglich (mit der Ausnahme der Selbstbeauftragung).

Honorar und Angestellte: Die Bedenken und Sorgen der Firma sind nachvollziehbar. Wenn die Tätigkeit, die Sie auf Honorarnote erbracht haben, im Naheverhältnis zu Ihrer Angestelltentätigkeit steht, könnte es gut sein, dass ein Prüfer diese als Teil des Angstelltenverhältnisses wertet und die Geschäftsführung möchte dieses Risiko nicht eingehen. ich würde meinen Kunden auch von solchen Konstruktionen dringend abraten.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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