Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Markus am 17.06.2011 21:01
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Hallo,

 

ich möchte bald ein Gewerbe anmelden, verstehe aber leider einiges nicht.

 

Ich habe einen Anbieter welches meine Produkte welche ich selber hergestellt habe verkaufen wird. D.h. dieser Anbieter (Verkäufer) ist für die Verkäufe und die Umsatzsteuer an den Endkunden verantwortlich. Ich bekomme dann eine Gutschrift inkl. Rechnung und Abrechnungen ausbezahlt. Soweit so gut.

 

Wie sieht es aber mit den Steuerberater/Buchhalter bzw. das Finanzamt aus. Muss ich in diesem Fall eine Buchhaltung machen und es an meinen Steuerberater geben damit er es an das Finanzamt weiterleiten kann? Oder macht dies der Anbieter da der Anbieter ja der Verkäufer ist und ich der Hersteller.

 

Bin ich außerdem in diesem Fall Umsatzsteuerpflichtig wenn der Jahresgewinn 20.000 Euro Netto nicht überstreitet?

 

Vielen Dank!

 

MfG

Markus

Verfasst von: TOM am 18.06.2011 09:46
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

bin kein Steuerberater aber kann dir folgendes sagen:

bis 30.000,- Netto Jahresumsatz musst Du keine UST an das BMF abführen, musst es aber auf jeder Rechnung vermerken, dass Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst und darum im Betrag keine UST (MWST) enthalten ist.

Aber Du darfst Dir im gegenzug auch KEINE "Vorsteuern" von anderen UST Rechnungen (Lieferanten, Miete, Enerigekosten usw..) abziehen !

 

Und ja, Du musst auch eine Einnahmen/Ausgaben Buchhaltung machen, oder einen Steuerberater alle Belege übergeben und dieser macht es für dich, ist aber natürlich nicht kostenlos :-)

 

mfg TOM

Verfasst von: tom am 18.06.2011 09:50
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

das muss auf jeder rechnung von dir ausgesstellt stehen:

Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG



und zur sicherheit auch zB. Betrag enthält 0% UST

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.06.2011 15:02
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Lieber Markus,

Sie müssen sich beim der WKO einen Gewerbeschein holen - welcher für Sie am besten passt kann die WKO sehr gut feststellen.

Dann müssen Sie sich bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) und beim Finanzamt anmelden. Da gibt es aber bereits eine "Knackpunkte" die man berücksichtigen muss.

Die größten Ecken kann man in einem Erstgespräch - bei den meisten Beratern kostenfrei und unverbindlich - abklären. Das würde ich Ihnen auf jeden Fall empfehlen.

UmsatzsteuerPFLICHT besteht bei einem Umsatz in der angegebenen Dimension nicht, aber es könnte durchaus von Vorteil sein, wenn Sie freiwillige in die Umsatzsteuer wechslen - das würde ich in Ihrem Falls sogar annehmen, dass dem so wäre.

Auch dazu kann ich nur dringend raten einen Ersttermin zu vereinbaren (zu dem natürlich auch ich gerne zur Verfügung stehe), da es schon wichtig ist, gleich am Beginn die Weichen richtig zu stelllen.

 

Mit besten Grüßen

Claudia  Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:06
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank TOM, das hilft mir weiter.

 

Dann wäre es im Prinzip besser die UST an das BMF abzuführen? Weil welche Vorteile bzw. Nachteile gibt es eigentlich mit der Umsatzsteuer? OK wenn ich Kleinunternehmer bin kann ich keine Vorsteuern abziehen und die 30.000 Euro Grenze nicht überstreiten. Gibt es noch andere Nachtteile?

Welche Vorteile gibt es wenn ich die UST an das BMF abführen würde? Muss ich dann 20% an das Finanz zahlen und bekomme ich es am Ende wieder zurück? Könnte ich z.B. die 20% von meinen Anbieter zurückholen (da mein Anbieter der Verkäufer ist und für die Umsatzsteuer der Kunden verantwortlich ist).

 

Du hast gesagt dass ich oder der Steuerberater die Einnahmen/Ausgaben Buchhaltung machen muss. Wäre es ausreichend nur ein Blatt Papier den Steuerberater zu übergeben? Also anstatt 100 Rechnungen, nur ein Blatt wo z.B. das drauf steht:

---------------------------------------

1.500 Euro Brutto

-300 Euro USt.

= 1.200 Euro Netto (Gesamtsaldo)

---------------------------------------

 

Braucht der Steuerberater bzw. das Finanzamt keine Rechnung wo die Daten der Kunden drauf stehen oder? Würde es so ähnlich wie oben ausrreichen?

 

mfg

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:15
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank Claudia!

 

Leider wohnen Sie "weit weg", sodass es nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Aber ich werde mich hier in der Nähe mal erkundigen. Können Sie mir kurz erklären warum es für mich vorteilhaft wäre freiweilig in die Umsatzsteuer zu wechseln?

 

mfg

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:16
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank Claudia!

 

Leider wohnen Sie "weit weg", sodass es nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Aber ich werde mich hier in der Nähe erkundigen. Können Sie mir kurz erklären warum es für mich vorteilhaft wäre freiweilig in die Umsatzsteuer zu wechseln?

 

mfg

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:17
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank Claudia!

 

Leider wohnen Sie "weit weg", sodass es nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Aber ich werde mich hier in der Nähe erkundigen. Können Sie mir kurz erklären warum es für mich vorteilhaft wäre freiweilig in die Umsatzsteuer zu wechseln?

 

mfg

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:17
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank Claudia!

 

Leider wohnen Sie "weit weg", sodass es nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Aber ich werde mich hier in der Nähe erkundigen. Können Sie mir kurz erklären warum es für mich vorteilhaft wäre freiweilig in die Umsatzsteuer zu wechseln?

 

mfg

Verfasst von: Markus am 18.06.2011 15:23
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Vielen Dank Claudia!

 

Leider wohnen Sie "weit weg", sodass es nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Aber ich werde mich hier in der Nähe erkundigen. Können Sie mir kurz erklären warum es für mich vorteilhaft wäre freiweilig in die Umsatzsteuer zu wechseln?

 

mfg

Verfasst von: tom am 19.06.2011 06:55
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

in deinem falls würde ich dem händler halt einfach rechnungen scheiben, müsst mit ihm klären ob es ihm lieber mit USt oder ohne Ust (Kleinunternehmer aufdruck)

mit Ust ist es natürlich mehr Arbeit, weil du monatlich oder bei kleinen umsätzen pro quartal die UST berechnen musst ( minus der VST) und dem BMF melden + überweisen muss, und eine jährliche USt Gesamtmeldung, dass musst du als kleinunternhemer bis 30.000 netto / Jahr nicht machen.

E/A würde ich zu beginn mal mit diesem Programm versuchen: http://www.easyct.de ist kostenlos und man kann selber Änderungen anpassen, falls sich was ändert.
und dieses Programm für Rechnungen und Angebote: http://www.ib-rk.de/re3.html (ist kompatibe zum og E/A Programm, kann aber auch alleine verwendet werden, da eine kleine E/A Rechnung + Mahnwesen eingebaut ist) auf einen "Zettel" würd ich nichts schreiben, dann findest nix mehr :-)

Und natürlich musst Du alle Eingangsrechnungen / Ausgangsrechnungen auch 7 Jahre aufbewahren und dann dem Steuerberater geben, er bucht ja nicht nur er prüft sie ja auch noch, auf alle Rechnungsdetails, Datum, Inhalt, Steuer usw..

Verfasst von: TOM am 19.06.2011 06:57
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

versuch es mal mit diesem kostenlosen Programm: http://www.ib-rk.de/re3.html

Und natürlich brauch der Steuerberater alle original Belege zum Prüfen und Buchen.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2011 07:29
 


THEMA:  Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Lieber Herr Markus,

Vorteil: Sie können Vorsteuer geltend machen - reduzieren somit ihre Ausgaben und die Umsatzsteuer können Sie auf die Beträge draufschlagen - der Umsatz bleibt also gleich hoch. Somit haben Sie in Summe einen höheren Gewinn

Nachteil: Sie müssen auch unterjährig Erklärungen an das Finanzamt abgeben - Umsatzsteuervoranmeldungen

Reichte ein Blatt: Ich denke, dass keiner meiner Kollegen mit einem Blatt arbeiten würde, da ein Steuerberater für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Richtigkeit der Erklärung mithaftet. Somit ist es erforderlich die Unterlagen zu prüfen. Auch in Ihrem Sinne ist das gut, denn so erhalten Sie Hinweise, was verbessert werden kann und sichern damit ab, dass bei einer Betriebsprüfung kein wesentliches Probelm entstehen kann.

Dennoch gibt es Möglichkeiten die Kosten gering zu halten - nämlich z.B. gemeinsame Internetplattformen auf denen die Belege bereits digitalisiert und damit einfacher zu Buchen werden. Oder eine eigene kleine Einnahmen-Ausgabenrechnung, und die Daten können vom Steuerberater übernommen werden, oder ein Excel-Sheet aus dem auch die Daten übernommen werden können .... (wobei sich das mit dem Excel auf Grund der erforderlichen Umformatierungen meist erst ab ca. 100 Belegen monatlich rentiert).

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.210 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.