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Verfasst von: TOM am 19.06.2011 07:08
 


THEMA:  Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer

habe eine neues Thema eröffnet, da im alten Betrag meine Beiträge nicht mehr Angezeigt wurden = siehe Fehlermeldung unten.

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Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer:

Anwort:

Ja Du musst alle original Belege dem Steuerberater übergeben, da sie ja auch geprüft werden und nicht nur gebucht.

Und stelle deinem Kunden einfach Rechnungen, mit oder ohne UST, das musst mit dem Kunden klären wie es ihm lieber ist, und er stellt dann einfach Rechnungen an seine Endkunden, und zieht sich deine Steuer ab, wenn Du RE mit Steuer machen willst.

Und versuche mal zu beginn das Kostenlose Programm: Fortsetzung: http://www.ib-rk.de/re3.html
Damit kannst Du auch Angebote, Mahnungen, und eine kleine E/A BH machen.

Und eventuell zusätzlich das http://www.easyct.de, da sind auch E1,U30,U1 Formulare eingebaut, für die Umsatzsteuermeldungen + Einkommenssteuererklärung.

MFG TOM

Verfasst von: Markus am 20.06.2011 20:14
 


THEMA:  Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer

Hallo Tom,

 

besten Dank für Deine Hilfe. Leider werden im alten Beutrag meine Nachrichten auch nicht mehr angezeigt.

 

Mein Anbieter wird für den Verkauf und die Ust. zuständig sein. Daher wenn ein Kunde das Produkt kauft zahlt er die Ust. Ich verkaufe im Prinzip "nichts".

 

Beispiel:

Ich bin der Hersteller und habe ein Produkt welches 20 Euro inkl. Ust. kostet. Ich habe auch eine UID-Nummer und habe dies meinen Anbieter mitgeteilt.

Mein Anbieter (Verkäufer) verkauft 100 Produkte im Monat und kassiert 2.000 Euro. Der Anbieter (Verkäufer) rechnet die Ust. schon mit. Außerdem zieht der Anbieter (Verkäufer) seine Provision ab (sagen wir 300 Euro).

Am Ende bekomme ich dann eine Gutschrift (1.700 Euro) ausbezahlt.

 

Soviel ich es verstanden habe bekomme ich die Ust. nicht vom Anbieter (Verkäufer) zurück und muss auch keine Ust. an das Finanzamt abführen. Habe ich das richtig verstanden?

 

MfG

Verfasst von: Markus am 20.06.2011 20:18
 


THEMA:  Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer

Wenn ich keine Ust. abführen und es richtig verstanden habe wäre es im Prinzip schon besser eine UID-Nummer zu beantragen, d.h. die Umsatzsteuerpflicht zu nehmen? So könnte ich von der Vorsteuer gebrauch machen.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.06.2011 06:30
 


THEMA:  Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer

Lieber Herr Markus,

hmmm, mir klingt das ein wenig wie ein Kommissionsgeschäft. In dem Fall verkaufen Sie die Ware an den, der die Ware dann an den Kunden verkauft.

Wenn Ihr Kunde (also der, der dann an den Endkunden verkauft) an seine Kunden MIT Mehrwertsteuer verkauft, dann macht es durchaus Sinn, wenn Sie auf den Kleinunternehmer verzichten und ebenfalls an ihn mit Mehrwertsteuer verkaufen.

Aus dem obigen Beispiel würde ich jetzt schon sagen, dass in den 1.700,-- die Mehrwertsteuer enthalten ist - und diese wäre daher dann auch an das Finanzamt ab zu führen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Markus am 21.06.2011 22:01
 


THEMA:  Fortsetzung: Brauche Hilfe bzgl. Buchhaltung und Umsatzsteuer

Sehr geehrte Frau Hochweis,

 

müsste ich dann die Ust. von meinen Anbieter wieder zurück bekommen? Weil der Anbieter zieht ja schon die Ust. von dem Kunden ab und zahlt mir eine Gutschrift aus. Wenn das Finanzamt von mir auch Ust. abzieht und ich die Ust. vom Anbieter nicht zurück bekomme, würde ich ja 2 mal Ust. zahlen.

 

PS: Ich habe die Möglichkeit meinen Anbieter eine UID-Nummer mitzuteilen.

 

MfG

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