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Verfasst von: Clou am 29.04.2011 11:03
 


THEMA:  Verlustvortrag bei Vermietung

Hallo,

 

ich habe eine kleine Garconniere, die länger leer gestanden hat (wurde beim Finanzamt ruhend gestellt) renoviert. Die Renovierung fand in der 2. Hälfte 2010 statt. Leider fand ich bis Jahresende 2010 keinen neuen Mieter.

 

Habe die mögliche Vermietung beim Finanzamt noch im Jahr 2010 für 2010 reaktiviert, obwohl da noch 0 Mieteinnahmen waren. Die sind erst 2011 angelaufen

Kann ich die Ausgaben für die Renovierung mit ins Jahr 2011 mitnehmen? Mir geht es da v.a. um die hohen Ausgaben für die neue Küche, aber auch Elektriker, usw., oder ist das nicht möglich und ich bleibe bei der Pauschalierung?

 

Vielen herzlichen Dank

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.04.2011 13:23
 


THEMA:  Verlustvortrag bei Vermietung

Sie sollten diese Ausgaben sowieso auf 10 Jahre abschreiben.Damit haben Sie auf alle Fälle in den folgenden Jahren einen Steuervorteil.

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