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Verfasst von: Ivona am 20.06.2011 13:04
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

Wenn eine Firma aus Österreich bei einer in Holland ein Gerät um 8.000 € kauft, muss sie ja keine Steuer bezahlen da es eine innergemeinschaftliche Lieferung ist, nun habe ich etwas von der Erwerbssteuer gelesen. Ist diese dann zu entrichten? Wie hoch ist diese? Kommt man dann auf das selbe, wie wenn man das Gerät gleich mit der Steuer kaufen würde?

Vielen Dank im Voraus

Verfasst von: tom am 20.06.2011 13:14
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

in der EU musst Du zwischen zwei Firmen mit gültiger UID Nummer keine Steuern bezahlen.

Aber wenn Du dieses Gerät für den Eigenbedarf der Firma verwendest oder an einen österreichischen Endkunden weiterverkaufst musst Du natürlich die österreichische 20% Ust an das BMF abführen.

oder liege ich da falsch ?

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2011 15:21
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

Liebe Frau Ivanova,

Wenn die Firma über eine UID-Nummer verfügt dann kann Sie das Gerät innerhalb der EU ohne "ausländischer" Steuer erwerben und kann die Umsatzsteuer in Österreich als Erwerbssteuer abführen und falls ein Vorsteuerabzug zusteht, diese auch wieder als Erwerbsvorsteuer abziehen. Diese MEldungen sind mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen.

Unterschiede können sein, da ja unterschiedliche Umsatzsteuersätze in den Ländern gelten. Es ist letztlich keine Entscheidungsfreiheit sondern Bestimmungen, die zwingend sind. Also es IST Erwerbesteuer zu zahlen oder es IST eben nicht.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Ivona am 21.06.2011 13:22
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

Vielen Dank für die Antwort.

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