Liebe Frau Ivanova,
Wenn die Firma über eine UID-Nummer verfügt dann kann Sie das Gerät innerhalb der EU ohne "ausländischer" Steuer erwerben und kann die Umsatzsteuer in Österreich als Erwerbssteuer abführen und falls ein Vorsteuerabzug zusteht, diese auch wieder als Erwerbsvorsteuer abziehen. Diese MEldungen sind mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen.
Unterschiede können sein, da ja unterschiedliche Umsatzsteuersätze in den Ländern gelten. Es ist letztlich keine Entscheidungsfreiheit sondern Bestimmungen, die zwingend sind. Also es IST Erwerbesteuer zu zahlen oder es IST eben nicht.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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