Verfasst von:
Buchhalter777 am
21.06.2011 07:07
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THEMA: Gewerblicher Buchhalter mit Werkvertrag beim Steuerberater |
hallo,
Ich würde gerne ihre Einschätzung bezüglich Vertragsverhältnis sehen.
Hauptberuflich bin ich unselbständig tätig (kein Rechnungswesenbereich) und würde gerne beim Steuerberater auf Werkvertragsbasis einige Klienten als gewerblicher/selbständiger Buchhalter übernehmen.
Wäre es in diesem Fall, in irgendeiner Weise möglich, eben kein echtes Dienstverhältnis zu bekommen, sondern auf Werkvertragsbasis die Tätigkeit auszuüben? (vor allem, wenn der Vertrag so gestaltet wird, dass überwiegende Eigenschaften eines Werkvertrages vorhanden sind)
danke für die Antworten. |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.06.2011 13:30
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THEMA: Gewerblicher Buchhalter mit Werkvertrag beim Steuerberater |
Lieber Herr Buchhalter,
Nun, da gilt das Gleiche wie für alle anderen Berufe. Je nachdem wie "frei" sie in Ihrer Verantwortung und Ihrem unternehmerischen Risko sowie Ihren Betriebsmitteln, .... sind, so kann das Arbeitsverhältnis sein. Das geht von der Bandbreite eines echten Dienstverhältnisses, einem freien Dienstverhältnis bis zu einem Werkvertrag.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
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Verfasst von:
Buchhalter777 am
21.06.2011 17:51
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Verfasst von:
Renate am
27.06.2011 12:30
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THEMA: Gewerblicher Buchhalter |
Können Sie mir bitte erklären, warum Sie sich unbedint mit einem Stb. einlassen wollen; die wollen doch bekanntlich nichts zahlen und nur selbst kassieren ! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.06.2011 14:51
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Verfasst von:
Renate am
30.06.2011 08:09
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THEMA: Gewerblicher Buchhalter |
Sehr geehrte Frau Hochweis, Sie wissen aber schon, dass ein GBH (BiBH) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur BH, Personalverrechnung (PV) und Bilanzierung (eingeschränkt) anbieden darf und vor seiner Bestellung zwingend nachweisen mußte, dass er die entsprechenden Ausbildungen absolviert hat und darüber auch geprüft wurde. Das müssen Stb. nicht. Außerdem müssen Stb. im Gegensatz zu BiBH den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nicht jährlich nachweisen. Daraus kann man schließen, dass BiBH hinsichtlich BH, Personalverrechnung und Bilanzierung die wesentlich sichereren Anbieter sind. Von welchem Fach-Know-How und von welcher Haftung sprechen Sie? BiBH sind genau so wie Stb. verpflichtet eine ständig aufrechte Berufshaftpflichtpflichtversicherung zu halten und sind im Gegensatz zu Stb. hinsichtlich BH PV und Bilanzierung (zwingend) geprüft, noch bevor sie bestellt werden. Ich ersuche um Aufklärung! |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
01.07.2011 10:01
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THEMA: Gewerblicher Buchhalter |
Sehr geehrte Frau Hochweis, von welchem Fach-know-how sprechen Sie? Ein GBH mußte, im Gegensatz zum Steuerberater (Stb), vor seiner Bestellung Ausbildung und Prüfung in BH, Personalverrechnung (PV) und Bilanzierung nachweisen. Nachdem GBH nur BH, PV und Bilanzierung anbieten dürfen, dürfte hinsichtlich Qualifikation bzw. Qualität alles klar sein. Hinsichtlich Sicherheit wäre zu bemerken, dass BiBH ebenso wie Stb. eine (ständig aufrechte) Berufhaftpflicht-Versicherung halten müssen. |
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