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Verfasst von: Susanne Gillmayr am 21.06.2011 10:34
 


THEMA:  Angestellte - geringfügige Beschäftigung

Als Unterstützung bei meiner beruflichen und freiberuflichen Tätigkeit überlege ich jemanden geringfügig zu beschäftigen, der für mich kleine Arbeiten, z.B. Tipparbeiten, Korrekturen, gelegentliche Übersetzungen etc. übernimmt. Kann ich die dabei anfallenden Lohnkosten steuerlich geltend machen?

 

Vielen Dank für Ihre Antwort!

 

Mit freundlichem Gruß

Susanne Gillmayr

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.06.2011 13:32
 


THEMA:  Angestellte - geringfügige Beschäftigung

Liebe Frau Gillmayr,

Wenn das ihr erster und einziger Mitarbeiter ist, dann haben Sie so gut wie keine Lohnnebenkosten. Lediglich Unfallversicherung (1,4 %) und Mitarbeitervorsorgekasse (1,53 %) sowie die Lohnverrechnungskosten fallen an.

Wenn Sie Selbständige sind und diese Mitarbeiterin Sie dabei unterstützt, dann sind die damit verbundenen Kosten für Sie Betriebsausgaben.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: ich am 27.06.2011 10:56
 


THEMA:  Angestellte - geringfügige Beschäftigung

Hallo, wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, wenn man Geringfügig beschäftigt ist?

Ich arbeite seit Anfang Mai geringfügig.

Wäre es besser bevor das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, wenn man wenigstens Teilzeit/ 30 Std angestellt ist?

Oder ist das egal, verliere ich als geringfügige Geld oder bekomme ich mehr davon, wenn ich Teilzeit/30 std. angestellt bin?

 

danke

 

mfg

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.06.2011 14:53
 


THEMA:  Angestellte - geringfügige Beschäftigung

Liebe(r) Anfragende(r),

Je höher ihr Gehalt ist, um so höher ist natürlich auch das Urlaubsgeld. Es gibt einige wenige Kollektivverträge die vorsehen, dass für die Sonderzahlung ein Jahresdurchschnitt herangezogen wird, aber meistens ist es das Gehalt des Monats, in dem das Urlaubsgeld ausbezahlt wird.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

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