Ich war ihm Jahr 2010 bei einer Firma zunächst sechs Monate als freier Dienstnehmer tätig und bin von dieser per 1. Juli angestellt worden.
Ich möchte nun in meiner Einkommensteuerklärung für mein Einkommen als freier Dienstnehmer gerne eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, für meine Zeit als Angestellter die Werbekostenpauschale für Journalisten in Anspruch nehmen.
Ist das erlaubt?
MfG Bernhard Fellner
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