Liebe Frau Reiter,
Grundsätzlich ist das eher eine Frage des Mietrechts, ob Sie weiterhin in Österreich die Wohnung behalten dürfen, wenn Sie dort nicht mehr als Hauptwohnsitz (tatsächlicher, nicht nur gemeldeter Weise) wohnen.
Steuerlich bleiben Sie mit den Angestellteneinkünften in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie diese erarbeiten. Somit ändert sich daran nichts, egal wo dann der Wohnsitz ist, außer Sie würden von der Wohnung aus arbeiten - was ich jetzt aber aus Ihrer Anfrage so nicht gelesen hätte.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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