Verfasst von:
Fritz am
04.07.2011 13:37
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Guten Tag!
Ich bin dabei die Steuererklärung für unsere in 2010 neu gegründete OG zu erstellen (2 Gesellschafter zu je 50%). Ich blicke da nicht wirklich durch wo ich bei Finanzonline was verbuchen muss.
Die Einnahmen würde ich bei der Gesellschaft unter 9040 reinschreiben, aber bei den Ausgaben wird für mich schwer.
Was muss ich alles in die Erklärung der Gesellschaft hineinschreiben bzw. was muss der jeweilige Gesellschafter in seiner Erklärung angeben?
1) Werden SVA-Beiträge für beide Gesellschafter unter 9230 eingegeben, oder irgendwo beim Gesellschafter?
2) Wohin schreibt man Kilometergelder und Diäten für Dienstreisen und betrieblich bedingte Fahrten mit den PKW der jeweiligen Gesellschafter? Kommt das zu 9160? Sind das Sonderbetriebsausgaben? Das Selbe frage ich mich bei Internet und Telefon?
3) Ab wann ist etwas eine Sonderbetriebsausgabe und wie wird diese verbucht? Bei der Gesellschaft oder beim Gesellschafter?
Bitte um Eure Hilfe!
Danke
Fritz
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.07.2011 06:17
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Lieber Herr Fritz,
Die SVA-Beiträge sind im Wesentich davon abhängig, was unter den Gesellschaftern vereinbart wurde - ob diese Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter sind, oder ob der Gewinn nach Abzug der SVA-Beiträge verteilt wird. Hier sind beide Varianten denkbar.
Auch bei Frage 2 gilt grundsätzlich, dass Sonderbetriebsausgabe oder nicht von der Vereinbarung der Gesellschafter anhängt, wobei ich hier in der Praxis fast ausschließlich immer Betriebsausgaben der OG habe.
Sonderbetriebsausgaben können Sie verbuchen, müssen haber nicht, da diese eben in der Buchhaltung der Gesellschaft keine Ausgaben sind. Sie könenn aber natürlich auch verbucht werden, es muss aber dann in den Abschlüssen bzw. in den Erklärungsbeträgen wiederum entsprechend verändert werden.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
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Verfasst von:
Fritz am
05.07.2011 07:56
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Hallo Frau Hochweis!
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ihr Engagement in diesem Forum ist sehr lobenswert und ich konnte auch bereits aus anderen Beiträgen von Ihnen einiges lernen.
Verstehe ich es nun so richtig:
Erklärung der Gesellschaft:
- Einnahmen kommen unter 9040 (theoretisch auch 9050, trifft aber bei uns nicht zu).
- Ausgaben kommen unter 9100 bis 9230.
- Das Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt unter 330 (in unserem Fall mit negativem Vorzeichen).
Erklärung der Gesellschafter:
- Bei jedem der Gesellschafter kommt der halbe Wert der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter 330.
- Private Ausgaben für z.B. Zusatzversicherungen brauchen wir nicht eingeben, da wir einen Verlust hatten, oder?
Muss man, bevor man die Erklärung für die Gesellschafter macht, auf einen Bescheid des BMF warten?
Schöne Grüße
Fritz |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.07.2011 09:57
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Lieber Herr Fritz,
Ich freue mich, dass Sie von meinem Know-how profitieren können, auch wenn ich hier natürlich immer nur einen sehr kleinen Ausschnitt wiedergeben kann :o)
Ja, passt. Ob 50 % stimmen kommt auf den Gewinnverteilungsbeschluss an.
Die Einkommensteuererklärungen können sie gleich machen, és muss nicht erst auf den Bescheid gewartet werden.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
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Verfasst von:
Fritz am
06.07.2011 08:11
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Hallo Frau Hochweis,
für was sind Sonderbetriebsausgaben gedacht, wenn ich es mir ohnehin aussuchen kann ob ich sie buche?
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang gerne nochmals im speziellen zu den Kilometergeldern und Diaten befragen. (Die Autos sind im Privateigentum der jeweiligen Gesellschafter).
Wir haben in der OG eine 50/50-Verteilung beschlossen.
Jetzt ist es aber so, dass z.B. Gesellschafter 1 € 5.000 Diaten und km-Geld hat und Gesellschafter 2 nur € 2.500. Kann ich trotzdem ohne Bedenken €7.500 bei der OG als Ausgabe eintragen?
Das führt doch dazu, dass die Einkommen der Gesellschafter jeweils um € 3.750 verringert werden anstelle G1 um € 5.000 und G2 um € 2.500.
Was passiert dann, wenn die OG die km-Gelder und Diäten einmal an die Gesellschafter ausbezahlt?
Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Beste Grüße
Fritz |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
06.07.2011 14:47
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THEMA: Verbuchung in Steuererklärung für OG |
Lieber Herr Fritz,
Nun, es ist immer vorrangig die Frage, ob die Ausgabe eine Betriebsausgabe für die Gesellschaft (inhatlich und vereinbarungsgemäß) ist, und falls nicht, ob es sich DANN eventuell um eine Sonderbetriebsausgabe handelt. Also da gibt es schon diese "strenge" Betrachtung und keine reine Willkür.
Wenn KM-Geld und Diäten vereinbarter weise voll als Betriebsausgaben der Gesellschaft zählen, dann ist es doch so, dass der Gewinn danach verteilt wird, aber letztlich bei jedem Gesellschafter diese Beträge wiederum als Sonderbetriebseinnahme und als Sonderbetriebsausgabe zählen (hebt sich somit, wenn nur die steuerlichen Sätze maximal angesetzt wurden auf, falls aber weniger in der Gesellschaft als steuerlich möglich vereinbart, war, bleibte eine Ausgabe als Differenz und vice versa).
Ich hoffe, ich konnte helfen, allderings ist das eben nun mal ein diffizieles Thema - wozu hätten wir denn sonst soooo viele Jahr sooo hart lernen müssen <smile>.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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