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Verfasst von: harald.p am 07.07.2011 11:24
 


THEMA:  pension und zuvierdiehnst

Pension und zuverdienst!

Es steht möglicherweise eine Berufsunfähigkeitspension an, mein Arbeitgeber würde mich geringfügig anderwärtig weiter einsetzten(was rechtlich kein Problem darstellt)

Nun bleibt aber eine große steuerliche Frage: wie ist das Ganze zu versteuern?

Vom Finanzamt habe ich die Auskunft erhalten, dass ich bei 2 Bezügen einen Jahresausgleich machen muss und die beiden bruttosummen zusammen geworfen werden und so berechnet wird!

Nun stellt sich die Frage wie das berechnet wird?

Beim brutto/netto Rechner kommen unterschiedlichste summen je nach beitragsgruppe raus!

Ich würde 919 eur. netto Pension bekommen und die Geringfügigkeit von 374 vom Arbeitgeber

Rechne ich die 919 netto Pension in brutto(beitragsgruppe Pensionist) kommen brutto 968,39 raus

Als angestellter aber 1082.

So nun bin ich mal von beitragsgruppe Pensionist ausgegangen und hab die berechneten brutto 968 mit den 374 addiert=1342 „brutto“ rechne ich daraus wieder netto als Pensionist kommt 1178 raus als angestellter 1078!

Ich hab nicht mal ne Ahnung ob mein rechenweg überhaupt stimmt!!!

 

Wie finde ich raus wie hoch meine abgaben sind wenn ich 919 netto Pension und die 374 geringfügig dazuverdiene? Allein der SV beitrag geht bei mir um fast 160 eur. auseinander?

Wie schwer ist es Freibeträge in diese Rechnung mit einzubeziehen?

Ich hab folgende Fixbeträge:

Außergewöhnliche Belastungen Behinderung  294 Jährlich

Große Pendlerp                              372 Jährlich

Freibetrag  Kfz                                 190 monatlich

Lg Harald

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.07.2011 06:52
 


THEMA:  pension und zuvierdiehnst

Lieber Herr Harald,

eine konkrete Berechnung ist aufwändig und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Wunsch in diesem Forum erfüllt werden kann.

Fakt ist allerdings, dass Sie für die Sozialversicherung als Angstellter aber eben andere Sätze an zu wenden haben. Steuerlich werden dann beide Beträge zusammen gerechnet und unter Berücksichtigung Ihrer Absetzbeträge dann Ihre persöliche Einkommensteuer ermittelt.

Nachdem beim Pensionsbezug ja bereits die Sozialversicherung einbehaltn wird bleibt "nur" mehr die Sozialversicherung aus der Geringfügigkeit nach zu zahlen und das sind kanpp über 14 %.

Ich bin mir nicht ganz sicher, warum Sie Ihren Pensionsbezug netto angegeben haben und woher Sie diesen Betrag kennen - haben Sie bei der PVA bereits eine Vorausberechnung machen lassen? Wie gesagt - die PVA zieht ja die Sozialversicherungsbeträge dafür bereits ab.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

 

Verfasst von: Harald am 08.07.2011 12:19
 


THEMA:  pension und zuvierdiehnst

Liebe Claudia,

 

die pension ist netto mit 919 am ausdruck der pva angegeben! mit welchen kosten muss ich ca rechnen wenn ich mir das von einem steuerbarater ausrechnen lassen würde? oder wo würde ich sonst noch ne gute information her bekommen

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