ich habe ein haus von meiner tante geerbt, welches ich verkaufen will,
die tante hat 20 jahre darin gewohnt, muss ich es vor der eintragung ins grundbuch verkaufen, damit für mich keine spekulationssteuer anfällt?
Liebe Frau Marianne,
Nein, denn es gilt für die Spekulation der erwerbliche (!) Anschafftungstermin und der wird durch Erbschaft nicht verändert. Die Spekulationsfrist ist daher schon verstrichen.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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