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Verfasst von: Martin am 09.07.2011 11:59
 


THEMA:  Geschäftsessen absetzen

Hallo,

ich hatte letztes Jahr mehrere Geschäftsessen mit bereits bestehenden, aber auch potentiellen Geschäftspartnern. Meine Frage nun dazu - sind diese nun zu 100% oder nur zu 50% bei der EST und UST geltend zu machen?


Danke,
lg
Martin

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.07.2011 11:25
 


THEMA:  Geschäftsessen absetzen

Lieber Herr Martin,

Wenn diese Essen einen überwiegend werblichen Charakter hatten, dann sind die Kosten zu 50 % absetzbar. Falls nicht, GAR NICHTS.

Werblicher Charakter ist zu dokumentieren - Besprechung des Folgegeschäfts xy, Vertragsabschluss abc, Projektplanung für Projekt ccc, ..... Besprechung der neuen Leistungen ab 01.01.2011, Besprechung von optionalen Zusatzleistungen, ...

Es geht also im Wesentlichen um Dokumentation. Reine "Pflege"-Gespräche zur laufenden Kontaktpflege sind steuerlich NICHT absetzbar

zu 100 % geht nur im Zuge eines Workshops- einer Schulung in Ihrer Firma.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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