Lieber Herr Martin,
Wenn diese Essen einen überwiegend werblichen Charakter hatten, dann sind die Kosten zu 50 % absetzbar. Falls nicht, GAR NICHTS.
Werblicher Charakter ist zu dokumentieren - Besprechung des Folgegeschäfts xy, Vertragsabschluss abc, Projektplanung für Projekt ccc, ..... Besprechung der neuen Leistungen ab 01.01.2011, Besprechung von optionalen Zusatzleistungen, ...
Es geht also im Wesentlichen um Dokumentation. Reine "Pflege"-Gespräche zur laufenden Kontaktpflege sind steuerlich NICHT absetzbar
zu 100 % geht nur im Zuge eines Workshops- einer Schulung in Ihrer Firma.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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